Borken. Nach den Einrichtungen in Ahaus, Bocholt, Stadtlohn und Vreden hat das Klinikum Westmünsterland nun auch für das St. Marien-Hospital Borken ein generelles Besuchsverbot erteilt. „Aufgrund der aktuell weiter steigenden Anzahl von Neuinfektionen mit dem sogenannten Corona-Virus im Westmünsterland hat sich nun auch das St. Marien-Hospital Borken dazu entschlossen, die aktuelle Besuchereglung zu verschärfen“, schreibt Tobias Rodig, Pressesprecher des Klinikums.
Die Krankenhäuser kämen damit den Forderungen des Ministeriums für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes NRW nach, weitreichende notwendige Maßnahmen zur Eindämmung des Corona-Virus und zur Behandlung von COVID-19 Patienten zu treffen. „Soweit medizinische, soziale oder palliativmedizinische Gründe eine Ausnahme notwendig machen, können nach vorheriger Absprache im Einzelfall Ausnahmen vom Besuchsverbot zugelassen werden. Eine gesonderte Regelung betrifft den Bereich der Geburtshilfe. Hier sind weiterhin Besuche nur durch den Vater möglich“, heißt es in der Pressemitteilung.
Hintergrund der verschärften Regelung ist die weiter steigende Gefahr, dass unentdeckte Corona-Infektionen in die kritische Infrastruktur der Krankenhäuser durch Besucher eingetragen werden. „Die Entscheidung ist uns nicht leichtgefallen“, erklärt Tobias Rodig. „Wir sind uns bewusst, dass ein Besuchsverbot eine harte Maßnahme ist, die für die Patienten und Angehörigen mit erheblichen Einschränkungen verbunden ist. Der Schutz der Patienten, unserer Mitarbeiter aber auch der Besucher steht an erster Stelle. Wir hoffen daher auf das Verständnis der Bürgerinnen und Bürger.“ (pd/kre)