Kreis Borken. Da staunte Polizeihauptkommissar Karl-Ludwig Möllmann nicht schlecht: Sechs Karabiner standen feinsäuberlich aufgereiht in einem Garderobenständer an der Stelle, die eigentlich für den schnellen Zugriff auf einen Regenschirm vorgesehen ist. Sie hatten auch den Anlass geboten für seinen Besuch in den Räumen eines Vereins. Denn für einen der Experten in Waffenfragen bei der Kreispolizeibehörde Borken ging es darum, die eigentlich erlaubnispflichtigen Waffen sicherzustellen. „Das war wohl der spektakulärste Rücklauf im Rahmen der aktuellen Waffenamnestie“, berichtet Möllmann.
Illegale Waffen jetzt noch abgeben
So wie die Verantwortlichen des Vereins hatten auch andere Waffenbesitzer im Kreis Borken die aktuelle Amnestie genutzt. Denn derzeit ist es möglich, illegale Waffen und Munition straffrei abzugeben. Doch das gilt nicht mehr lange: Nur noch bis Ende Juni hat der Gesetzgeber Waffenbesitzern diese Option eingeräumt. Eine Änderung des Waffengesetzes hatte die Weichen dafür gestellt. Sie trat im Juli 2017 in Kraft. „Die Intention dabei lautet, die Zahl der Waffen in der Bevölkerung zu verringern“, zeigt Karl-Ludwig Möllmann den Hintergrund auf. Der ist nicht zuletzt politischer Natur: Ereignisse wie Amokläufe in den USA haben auch in Deutschland die öffentliche Diskussion über die Frage von Waffen in privater Hand befördert. So ging die Änderung des Waffengesetzes zum Teil auch mit Verschärfungen
einher: Sie betreffen unter anderem die Standards für die Aufbewahrung von Waffen.
Telefonische Kontaktaufnahme
Im Kreis Borken sind seit Inkrafttreten der Amnestie insgesamt zwölf erlaubnispflichtige Waffen abgegeben worden. Darüber hinaus meldeten sich aber auch viele Waffenbesitzer, die ihre Waffen im Rahmen der Amnestie zur Vernichtung abgeben wollten – ohne dies zu müssen. Sie verfügten über eine Waffenbesitzkarte, wollten sich aber gleichwohl auf diesem Wege ihrer Waffen entledigen. Darüber nachdenken sollten allerdings tatsächlich jetzt noch die Besitzer von solchen Waffen, die unter die Amnestie fallen. Das Spektrum ist weit: Neben verschiedenen Schusswaffen zählen auch unterschiedliche Stichwaffen dazu und einiges mehr. Wer jetzt noch eine illegale Waffe abgibt, kann im Rahmen der Amnestie weder wegen unerlaubten Erwerbs bestraft werden, noch wegen unerlaubten Besitzes, unerlaubten Führens
oder unerlaubten Verbringens illegal besessener erlaubnispflichtiger Waffen und Munition. Karl-Ludwig Möllmann appelliert an betroffene Waffenbesitzer, sich jetzt noch rechtzeitig an eine
Polizeidienststelle zu wenden. Wenn es um Schusswaffen geht, empfiehlt er eine vorherige telefonische Kontaktaufnahme – nicht nur wegen der Frage des sicheren Transports: „Es könnte auf der Polizeiwache ein falscher Eindruck entstehen, wenn dort plötzlich
jemand unangekündigt mit einer Waffe in der Hand steht.“