Neue Schilder für mehr Sicherheit

Lembecker Straße: Besondere Gefahrenpunkte rücken nun in den Fokus

Um die Sicherheit aller Verkehrsteilnehmerinnen und -teilnehmer auf der Lembecker Straße in Heiden zu erhöhen, ordnet der Kreis Borken im Einvernehmen mit der Polizei, dem Straßenbaulastträger und der Gemeinde Heiden jetzt eine Neubeschilderung vom Knotenpunkt mit der Leblicher Straße (Kreisstraße K 55) bis zur Hoflage Lembecker Straße 69 an. Auf Veranlassung einer Initiative von besorgten Anwohnern hatte es zuvor eine intensive Überprüfung der Situation vor Ort sowie eine Auswertung der Unfallzahlen und des Fahrzeugaufkommens in dem Bereich gegeben. Die bisherige Regelung galt seit rund 15 Jahren.
Die veranlassten Änderungen setzen laut Kreis im Interesse der Verkehrssicherheit deutlich gezielter an. Daher wird zum einen die hier bisher bestehende durchgängige Geschwindigkeitsbegrenzung auf maximal 80 km/h aufgehoben. Stattdessen gelten folgende Neuerungen: Der Knotenpunkt mit der Leblicher Straße wird als besonderer Gefahrenpunkt klassifiziert. Aus Heiden kommend bzw. aus der Gegenrichtung ab Hausnummer 69 darf daher in diesem Bereich höchstens 70 km/h gefahren werden. Außerdem gilt dort unverändert Überholverbot.
Im weiteren Verlauf der Straße wird auch die Doppelkurve als besondere Gefahrenstelle bewertet, da die landwirtschaftliche und gewerbliche Nutzung im dortigen Einzugsbereich ein erhöhtes Risikopotenzial darstellt. Auch hier gilt daher die Geschwindigkeitsbeschränkung auf maximal 70 km/h.
Da der Abstand zwischen beiden genannten Gefahrenpunkten lediglich 300 m beträgt und eine Zulassung höherer Geschwindigkeiten Überholvorgänge begünstigen würde, wird auch in diesem Abschnitt die Höchstgeschwindigkeit auf 70 km/h begrenzt.
Von diesen neuen Maßnahmen versprechen sich die beteiligten Verkehrsfachleute größere Einsicht und Akzeptanz bei den Straßennutzern.

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