Neue Regeln für Grenzverkehr

Niederlande gelten wieder als Hochinzidenzgebiet

KREIS BORKEN. Für die Einreise aus den Niederlanden nach Nordrhein-Westfalen treten in der Nacht zu Dienstag (27. Juli) erneut erweiterte Anforderungen in Kraft. Hintergrund ist die Entscheidung der Bundesregierung, die Niederlande zu einem Hochinzidenzgebiet hochzustufen. Ab 27. Juli 2021, 00.00 Uhr müssen Reisende schon bei der Einreise einen Nachweis über eine Impfung, ihre Genesung oder einen aktuellen negativen Schnelltest vorzeigen können. Personen, die nicht geimpft oder genesen sind, müssen sich zudem nach Einreise aus den Niederlanden grundsätzlich für mindestens fünf Tage in Selbstisolation begeben und können diese erst dann durch ein negatives Testergebnis beenden. Von diesen Regelungen ausgenommen sind Grenzpendler und Menschen, die Kurzbesuche (unter 24 Stunden) in Holland machen. Unabhängig von der Dauer des Aufenthalts in den Niederlanden gelten ab heute Nach 0 Uhr folgende Regeln:

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1. Eine Anmeldepflicht vor der Einreise im digitalen Einreiseportal (www.einreiseanmeldung.de).

2. Eine Quarantänepflicht für zehn Tage. Frühestens nach fünf Tagen kann die Quarantäne durch ein negatives Testergebnis beendet werden. Ausnahmen gelten für geimpfte und genesene Personen. Sie müssen sich nicht in Quarantäne begeben, wenn sie den Nachweis ihrer Impfung oder Genesung über das Einreiseportal übermitteln.

3. Die Nachweispflicht: Schon bei der Einreise muss jeder Reisende einen Nachweis über ein negatives Testergebnis, eine vollständige Impfung oder eine Genesung von einer Infektion mit dem Coronavirus mitführen. Dies ist auch in Form des digitalen COVID-Zertifikats möglich. Die Testabnahme darf bei einem Schnelltest höchstens 48 Stunden, bei einem PCR-Test höchstens 72 Stunden zurückliegen.

Ausnahmen für Grenzpendler

Für das Grenzgebiet gelten einige Erleichterungen. So sind Grenzpendler und Grenzgänger, die aus beruflichen Gründen, wegen ihres Studiums oder Schulbesuchs regelmäßig ein- und ausreisen, von Anmelde- und Quarantänepflichten befreit. Außerdem müssen sie sich nur zweimal wöchentlich testen lassen; dies kann auch nach der Einreise (etwa am Arbeitsplatz) geschehen.

Für Aufenthalte von weniger als 24 Stunden und für den Besuch enger Verwandter von höchstens 72 Stunden besteht ebenfalls keine Anmelde- und Quarantänepflicht. Allerdings muss in diesem Fall schon bei der Einreise ein Nachweis über Test, Impfung oder Genesung mitgeführt werden.

Vor dem Hintergrund hoher Ansteckungsquoten ist ein Besuch des Nachbarlandes ohne triftigen Grund aktuell nicht ratsam. Das gilt insbesondere auch für die beliebten Einkäufe kurz hinter der Grenze. In Winterswijk lag die Inzidenz zuletzt bei 176, in Aalten bei 154, in Haaksbergen bei 177, in Enschede sogar bei 296. (kre)

Vergleich deutsche und niederländische Corona-Entwicklung seit Mai 2020 in Bezug auf die Inzidenz.

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