KREIS BORKEN. Die Zahl der SGB-II-Arbeitslosen im Kreis Borken ist im März leicht gestiegen. Das teilt Landrat Dr. Kai Zwicker mit. Dies sei vergleichbar mit der Entwicklung in den Vorjahren, bevor im April dann die Frühjahrsbelebung einsetze. Somit dürfe bei einem saisontypischen Verlauf in den nächsten Monaten mit einer deutlichen Erholung zu rechnen sein, so Dr. Zwicker. Inwieweit allerdings der Lockdown und die weitere Entwicklung der Corona-Pandemie die Arbeitslosenzahlen in den kommenden Monaten beeinflussen werden, lasse sich aktuell noch nicht prognostizieren.
Das „Jobcenter im Kreis Borken“ weist für den Monat März 4.718 erwerbsfähige Leistungsberechtigte aus, die als arbeitslos registriert sind. Im Vergleich zum Vormonat Februar ist die Zahl der SGB-II-Arbeitslosen damit um 41 Personen gestiegen. Gegenüber dem Vorjahresmonat hat sich die Zahl um 448 Personen erhöht. Die Quote der arbeitslosen Grundsicherungsempfänger an den zivilen Erwerbspersonen ist im Kreisgebiet gegenüber dem Vormonat von 2,1 Prozent auf 2,2 Prozent gestiegen.
Die Gesamtzahl der erwerbsfähigen Leistungsberechtigten ist im März 2021 leicht gestiegen und liegt derzeit bei 9.778 Personen (+136 gegenüber Februar 2021). Sie liege aber um 49 unter dem Vergleichsmonat 2020, betont Dr. Zwicker. Hierzu gehören auch Männer und Frauen, die aktuell an Eingliederungsmaßnahmen teilnehmen und Jugendliche ab 15 Jahren, die eine Schule besuchen und somit dem Arbeitsmarkt zurzeit nicht zur Verfügung stehen. Personen, die neben ihrer Erwerbstätigkeit ergänzend auf Leistungen nach dem 2. Sozialgesetzbuch (SGB II) angewiesen sind, zählen ebenfalls zu dieser Gruppe. Inklusive deren Kinder unter 15 Jahren und der weiteren nicht erwerbsfähigen Angehörigen haben im März 14.147 Personen (+190 gegenüber Februar 2021, allerdings 350 Personen weniger als in März 2020) in 7.094 Bedarfsgemeinschaften (+72 gegenüber Februar 2021, +3 gegenüber März 2020) Grundsicherung für Arbeitsuchende erhalten.
Die Arbeitslosenquote von 2,2 Prozent im Kreis Borken kann nicht auf die einzelnen Städte und Gemeinden herunter gebrochen werden. Dazu fehlt es an der gemeindebezogenen Zahl der zivilen Erwerbspersonen. Hilfsweise eignet sich für den Vergleich zwischen den Orten die Quote auf Basis der Bevölkerungsgruppe von 15 bis 65 Jahren. Diese Altersgruppe gilt nach dem Zweiten Sozialgesetzbuch grundsätzlich als erwerbsfähig. Die hilfsweisen Quoten sind der ebenfalls beigefügten Grafik zu entnehmen. (pd/kre)