Keine privaten Osterfeuer mehr

Schlagabraum darf noch bis zum 28. Februar verbrannt werden

BORKEN. Die Stadtverwaltung Borken weist alle Bürgerinnen und Bürger darauf hin, dass das Verbrennen von Schlagabraum in Form eines Nutzfeuers nur noch bis zum 28. Februar zulässig ist. Wer ein solches Feuer entzünden möchte, muss dieses zuvor anmelden und zwar per E-Mail an ordnungsamt@borken.de. Anzugeben ist dabei der beabsichtige Zeitpunkt sowie die genaue Örtlichkeit des Feuers.

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Private Osterfeuer sind ab diesem Jahr sogar komplett verboten. Das hat der Borkener Rat so beschlossen. Man will damit die Feinstaubbelastung reduzieren und einen kleinen Beitrag zum Klimaschutz leisten. Außerdem werden durch Osterfeuer auch Tiere gefährdet. „Es ist beabsichtigt, dass an Ostern stattdessen einzelne Osterfeuer in den Ortsteilen stattfinden, die durch Vereine oder ähnliche Gruppierungen organisiert und verantwortet werden“, heißt es in einer Pressemitteilung der Stadt. (pd/kre)

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