Infos zur Vollsorgevollmacht und Patientenverfügung

Kostenloser Vortrag am 16. März (Montag) um 18 Uhr, in Borken.

Borken. Jederzeit kann man durch Erkrankung, Unfall oder Unglücksfall in die Situation kommen, die persönlichen Angelegenheiten nicht mehr selbst regeln zu können, eigenverantwortliche Entscheidungen nicht selbst treffen zu können. Wie sichergestellt werden kann, dass die eigenen Interessen und Wünsche auch dann berücksichtigt werden, darüber informiert ein Referent vom Betreuungsverein des Kreises Borken im Rahmen des Vortrages „Vorsorgevollmacht/Patientenverfügung“ am 16. März (Montag) um 18 Uhr. Nach dem Fachvortrag, der in Kooperation mit dem Landesverband der Alzheimer-Gesellschaften NRW in der Selbsthilfe-Kontaktstelle, Graf-Friedrich-Straße 24, stattfindet, haben die Besucher die Möglichkeit, Fragen zu stellen und sich bei einem kleinen Imbiss miteinander auszutauschen.

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Der Eintritt ist frei.

Anmeldung bitte bis 12. März beim Kontaktbüro Pflegeselbsthilfe per Telefon: 02861 – 60 53 101 / 0174 73 80 961 oder per Mail an: pflegeselbsthilfe-coesfeld-borken@paritaet-nrw.org. (pd/vr)

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