„Geldgeschenke“ von circa 2,13 Millionen Euro

Bauwillige im Kreis Borken profitierten von guten Förderkonditionen der Wohnraumförderung

Kreis Borken. Im Kreis Borken wurden im vergangenen Jahr mehr Wohnungen mit öffentlichen Fördermitteln gebaut. Bauwillige profitierten dabei von attraktiven Zinskonditionen und Tilgungsnachlässen („Geldgeschenken“). Insgesamt wurden rund 17,2 Millionen Euro Fördergelder für 150 Wohneinheiten vergeben. Die „Geldgeschenke“ belaufen sich auf circa 2,13 Millionen Euro. Damit hat sich die Fördersumme – im Vergleich zum Vorjahr (2018: 8,4 Millionen Euro) – mehr als verdoppelt.

- Anzeige -

Private Eigenheimbauer und -käufer erhielten für 66 Objekte insgesamt rund 7,7 Millionen Euro Fördermittel. Davon müssen sie circa 615.000 Euro nicht zurückzahlen. So wird die finanzielle Belastung der Hausbauer und -käufer reduziert. Zudem wurden zehn Baumaßnahmen für Schwerbehinderte mit rund 203.000 Euro gefördert. Der Tilgungsnachlass hierbei beträgt die Hälfte.

Investoren erhielten Förderzusagen über circa 9,2 Millionen Euro für die Errichtung von 73 barrierefreien Mietwohnungen. Dabei entsprach der Tilgungsnachlass 1,4 Millionen Euro. Die Mieten in diesen Neubauwohnungen werden für Haushalte mit mittlerem und niedrigem Einkommen finanzierbar sein.

Trotz attraktiver Förderkonditionen mit Tilgungsnachlässen von 20 Prozent konnte lediglich eine Förderzusage für Modernisierungsmaßnahmen in Höhe von 100.000 Euro erteilt werden. Bei entsprechenden Anträgen von Eigenheim- oder Mietwohnungsbesitzerinnen und -besitzern wären weitere Förderungen möglich gewesen.

Für das Jahr 2020 gibt es ebenfalls gute Förderkonditionen. Interessierte können sich hierzu im Internet unter www.kreis-borken.de/wohnraumfoerderung informieren. Zudem bieten Claudia Brune und Werner Hörst vom Kreis Borken eine telefonische Beratung an und helfen bei der Antragstellung. Zu erreichen sind sie unter der Tel. 02861 / 681 6865 (Claudia Brune) und unter der Tel. 02861 / 681 6866 (Werner Hörst). (pd)

Weitere Artikel

[td_block_15]