„Beschwerdestelle Jugendhilfe“ nimmt Arbeit auf

Aufgabe: Moderierend konstruktive Lösungen bei Schwierigkeiten mit dem Jugendamt finden

KREIS BORKEN. Das Jugendamt hat den Antrag einer jungen Frau auf Erziehungshilfe abgelehnt. Fälle wie dieser lassen die Betroffenen manchmal verzweifeln. Sie sehen keinen Ausweg aus dem vermeintlichen Behördendschungel, fühlen sich missverstanden, ja alleingelassen. Bevor es daraufhin womöglich zu Rechtsstreitigkeiten kommt, kann ab sofort die neugeschaffene „Beschwerdestelle Jugendhilfe für die Städte Ahaus, Bocholt, Borken und den Kreis Borken“ moderieren. Die dort ehrenamtlich tätigen Fachkräfte möchten Kinder, Jugendliche und Erwachsene beraten und unterstützen, die sich durch das Jugendamt nicht ausreichend informiert und beteiligt fühlen. Zudem sind sie Ansprechpersonen für diejenigen, die sich persönlich beschweren möchten, weil sie mit der Betreuung und/oder Entscheidungen des Jugendamtes nicht zufrieden sind.

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Die Städte Ahaus, Bocholt, Borken und der Kreis Borken haben die Förderung der „Beschwerdestelle Jugendhilfe“ übernommen. Der Zuständigkeitsbereich umfasst daher die Bezirke der Stadtjugendämter Ahaus, Bocholt und Borken sowie des Kreisjugendamtes Borken (das sind die 13 Kommunen im Kreisgebiet, die über kein eigenes Jugendamt verfügen). Für den Bezirk des Stadtjugendamtes Gronau gibt es bereits eine Beschwerdestelle.

„Die Jugendämter sind gehalten, ein Beschwerdemanagement einzurichten“, erklärt dazu Kreisjugendamtsleiterin Brigitte Watermeier und betont: „Wir waren der Meinung, dass es besser und transparenter ist, wenn eine unabhängige Stelle diese wichtige Aufgabe übernimmt.“ Vor dem Hintergrund haben in jüngster Vergangenheit die Jugendhilfeausschüsse der beteiligten Jugendämter beschlossen, eine eigenständige Beschwerdestelle einzurichten und zu fördern.“ So muss auch nicht jedes einzelne Jugendamt im Kreis Borken selbst aktiv werden.

Angesprochen sind Kinder, Jugendliche und Erwachsene, die einen Anspruch auf Sozialleistungen haben und sich durch ein Jugendamt subjektiv im Bereich der Beratungs- und Jugendhilfeleistungen nicht ausreichend beteiligt, betreut und beschieden oder sich ungerecht behandelt fühlen. Durch Beratung, Vermittlung und Verhandlung sollen Konflikte konstruktiv gelöst werden. Voraussetzung ist allerdings, dass beide Seiten Verständnis füreinander, vor allem für die Argumente des anderen, aufbringen. Es geht darum, einvernehmliche Lösungen zu erzielen, bevor juristische Schritte eingeleitet werden müssen. So kommt der Beschwerdestelle nicht die Rolle von Anwälten, sondern von Moderatoren zu. Beratung und Unterstützung sind für die Ratsuchenden kostenfrei.

Die Beschwerdestelle ist erreichbar unter Tel.: 0151 / 67568462 und per E-Mail beschwerdestelle@borken.de. Weitere Informationen gibt es auf der Homepage der Beschwerdestelle unter https://beschwerdestelle.borken.de. (pd/kre)

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