KREIS BORKEN. Mehr als 100 Bürgerinnen und Bürger haben kürzlich an einer Infoveranstaltung zum Thema „Vorsorglich Gastfamilien für die Aufnahme minderjähriger unbegleiteter Ukraine-Flüchtlinge gesucht“ im Borkener Kreishaus teilgenommen. „Mit dieser Resonanz haben wir nicht gerechnet. Es ist überwältigend zu sehen, wie groß die Solidarität der Menschen bei uns im Kreis Borken ist“, erklärt Landrat Dr. Kai Zwicker. Gemeinsam mit den Stadtjugendämtern Ahaus, Bocholt, Borken und Gronau informierte das Kreisjugendamt dabei Interessierte, die sich vorstellen können, bei Bedarf ein unbegleitetes Kind aus der Ukraine – voraussichtlich im Alter von 10 bis 17 Jahren – aufzunehmen.
„Bisher sind nur wenige unbegleitete minderjährige Flüchtlingskinder ins Kreisgebiet gekommen, dennoch wollen wir vorbereitet sein“, betonen Isabelle Rusche und Denise Siepe vom Kreisjugendamt Borken, die die Veranstaltung seitens des Kreises organisierten. Es sei anzunehmen, dass unbegleitete Kinder, die in Deutschland ankommen, neue Betreuungs- oder Bezugspersonen benötigen – entweder, weil sie infolge des Krieges zu Waisen wurden oder bei Fluchtgemeinschaften mit Bekannten oder Freunden nach Deutschland gekommen sind und ihre eigene Familie nicht dabei ist.
In der Veranstaltung ging es zunächst darum, unter welchen Bedingungen Kinder und Jugendliche aus der Ukraine fliehen, mit und ohne Eltern oder auch in Fluchtgemeinschaften, mit bekannten, aber auch unbekannten Personen. Interessierte Gastfamilien müssen damit rechnen, dass die Kinder und Jugendlichen in ihrem Herkunftsland sowie auf der Flucht schlimme Situationen erlebt haben und dadurch womöglich traumatisiert in Deutschland ankommen. „Wichtig ist es, diesen emotional belasteten Kindern einen sicheren Ort und einen stabilen und verlässlichen Alltag anzubieten“, verdeutlicht Isabelle Rusche. Für die Gastfamilien bedeute dies, die Kinder mit ihren Erfahrungen anzunehmen und geduldig mit ihnen zu sein. Kommen Kinder ohne ihre Eltern nach Deutschland, bedarf es auch der sorgerechtlichen Klärung. Sind die Eltern nicht zu kontaktieren, wird nach einer vorläufigen Inobhutnahme über das Familiengericht eine Vormundschaft für die Kinder eingerichtet.
Die Jugendämter im Kreis Borken informierten außerdem über das rechtliche Aufnahmeverfahren: Zunächst geht ein Bewerberverfahren und eine Überprüfung der Geeignetheit der Gastfamilie voraus. Gasteltern sollen sich sicher sein, dass sie die Betreuung des Kindes und Jugendlichen gut leisten können und ausreichend belastbar sind. Das Bewerberverfahren soll aber auch die Kinder und Jugendlichen vor unseriösen Aufnahmeangeboten schützen. Wichtig war es den Fachkräften des Kreisjugendamtes, im Rahmen der Veranstaltung den interessierten Bürgerinnen und Bürgern mitzuteilen, dass sie nach der Aufnahme eines Kindes nicht alleine gelassen werden, sondern eine Beratung und Begleitung sichergestellt wird.
„Nach Ende der Veranstaltung zeigten viele weiterhin großes Interesse daran, ein Flüchtlingskind in Zusammenarbeit mit dem jeweiligen Kreis- oder Stadtjugendamt aufzunehmen“, resümiert Isabelle Rusche. (pd/kre)