Krankenhausbesuche wieder möglich

Ab dem 6. Tag und nur mit negativem Test bzw. Impfbescheinigung

BORKEN. Ab Mittwoch (12. Mai) sind wieder Besuche im St. Marien-Hospital möglich – aber erst ab dem 6. Belegungstag des jeweiligen Patienten. Die Besuchszeit pro Besuch beträgt maximal eine halbe Stunde. Pro Tag ist ein Besuch durch eine Person in der Zeit zwischen 15:00 und 18:00 Uhr möglich. Die Patienten müssen im Vorfeld des Besuchs zwei mögliche Besucher namentlich benennen. Alle Besucher benötigen ein maximal 24 Stunden altes negatives Testergebnis. Es besteht die Möglichkeit, sich an der neuen Bürger-Schnellteststelle vor dem Krankenhauseingang testen zu lassen. Die Terminvereinbarung funktioniert ganz einfach über die Chayns-App. Wichtig zu beachten ist, dass die Besucherinnen und Besucher zur eindeutigen Identifikation ein Ausweisdokument (Personalausweis oder Führerschein) vorlegen können. Vollständig geimpfte Personen (seit der letzten erforderlichen Einzelimpfung müssen mindestens 14 Tage vergangen sein) oder Genesene (maximal sechs Monate zurückliegende Infektion) sind von der Testpflicht befreit und müssen dies mittels Nachweis und Ausweisdokument belegen.

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Soweit medizinische, soziale oder palliativmedizinische Gründe eine Ausnahme notwendig machen, kann nach vorheriger Absprache mit den behandelnden Ärztinnen und Ärzten im Einzelfall von der bestehenden Besucherregelung abgewichen werden. Eine gesonderte Regelung betrifft den Bereich der Geburtshilfe. Hier sind weiterhin Besuche nur durch den Vater möglich. Auch bei diesen Ausnahmen gilt natürlich die Testpflicht. (pd)

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