Zuschuss für Heizstrahler & Co

Stadt Borken unterstützt Einrichtung von Außengastronomie in den Wintermonaten

BORKEN. Ab sofort können die Wirte, Restaurantbesitzer und Cafébetreiber in der Stadt einen Online-Antrag stellen, um einen Zuschuss für die Errichtung einer winterfesten Außengastronomie zu erhalten. Die Regelung gilt für Betriebe im Stadtkern und in den Ortsteilen. Damit will man seitens der städtischen Wirtschaftsförderung die Auswirkungen der Corona-Pandemie insbesondere auf die Gastronomie abfedern. Der Zuschuss beträgt 50 Prozent der jeweiligen Investitionskosten und ist auf maximal 5.000 Euro je Antragssteller begrenzt.

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„Die Corona-Pandemie stellt viele wirtschaftliche Branchen seit März 2020 vor große, bisher nicht gekannte Herausforderungen. Aus den Entwicklungen der letzten Wochen und Monate weiß die Stadt Borken insbesondere um die Betroffenheit des gastronomischen Gewerbes. Die nun anstehende kalte Jahreszeit von Oktober 2020 bis Februar 2021 stellt insbesondere die Gastronomie vor zusätzliche Herausforderungen. Aufgrund der geltenden Corona-Regelungen und sich daraus ergebenden Vorgaben für das Gastronomiegewerbe befürchtet die gastronomische Branche, nicht die Umsätze zu generieren, die überlebensnotwendig sind. So ist ein Mitdenken einer winterfesten Außengastronomie unumgänglich und zwingend erforderlich“, schreibt die Pressestelle der Stadt.

Laut Wirtschaftsförderin Julia Ohters habe man sich für die Bezuschussung entschlossen, da die Wirte individuelle Lösungen für ihre Betriebe finden müssten. „Nach Einholung diverser Angebote sowie Beratungen zeigt sich, dass ein pauschales Konzept nicht zielführend ist“, so Ohters. Der Zuschuss ist zweckgebunden an die Investition in eine winterfeste Außengastronomie. Dazu zählen etwa Spuckschutzscheiben und Infrarot-Wärmelampen (keine Gas-Heizstrahler). Der Zuschuss wird nur auf Antrag gewährt und es ist ein Verwendungsnachweis zu erbringen. Die Stadt hat dafür einen Extratopf eingerichtet, der auf 100.000 Euro begrenzt ist.

Das Antragsformular ist auf den Internetseiten der Stadt Borken unter https://www.borken.de/stadtleben/gesundheit/coronavirus/antrag-aussengastronomie.html abrufbar. (pd/kre)

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