Zensus 2022 steht vor der Tür

Bevölkerungszählung im Kreis Borken beginnt am 15. Mai 2022

KREIS BORKEN. Der Zensus-Start 2022 steht bevor: Ab Sonntag, 15. Mai, beginnt in ganz Deutschland die sogenannte Bevölkerungszählung. Auch hier im Kreis Borken wird gezählt: So werden ab Mitte Mai zum einen Personen in etwa jedem zwölften Haushalt im Rahmen einer Haushaltsstichprobe befragt. Zum anderen gibt es dann Befragungen in Wohnheimen und Gemeinschaftsunterkünften. Ergänzend zu diesen Datenerhebungen in der Bevölkerung findet außerdem eine Gebäude- und Wohnungszählung statt: Dazu werden alle Eigentümerinnen und Eigentümer oder deren Beauftragte vom Statistischen Landesamt „Information und Technik NRW“ angeschrieben.

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Bei der Haushaltsstichprobe werden den Bürgerinnen und Bürgern Fragen zum Haushalt und den darin lebenden Personen gestellt. Gefragt wird dabei unter anderem nach Name, Geschlecht, Geburtsdatum, Familienstand, Staatsangehörigkeit, Schul- bzw. Ausbildung und Erwerbstätigkeit. Von in Gemeinschaftsunterkünften lebenden Personen (z. B. in Pflegeheimen) werden lediglich Angaben zu Name, Geburtsdatum, Geburtsort, Geschlecht, Familienstand und Staatsangehörigkeit erfragt. In diesen Unterkünften übernehmen die Einrichtungsleitungen stellvertretend für die Bewohnerinnen und Bewohner die Beantwortung der Fragen. Wichtig: Das Beantworten der Fragen ist für alle Bürgerinnen und Bürger gesetzlich verpflichtend.

Ab Anfang Mai werfen die Erhebungsbeauftragten Terminankündigungen für die Befragung in die Briefkästen der zu befragenden Personen, die im Vorfeld stichprobenartig ausgewählt wurden, ein. Darin enthalten sind außerdem zusätzliche Informationen zum Zensus 2022 und zum weiteren Verfahrensablauf. Informationen sind auch im Internet unter http://www.zensus2022.de (für Deutschland), https://www.it.nrw/zensus-2022 (für NRW) und https://kreis-borken.de/zensus2022 (für den Kreis Borken) zu finden.

Die Ergebnisse des Zensus 2022 liefern wichtige Basisinformationen für Politik, Wirtschaft und Gesellschaft. Alle erhobenen Informationen unterliegen strengsten Datenschutz- und Datensicherheitsbestimmungen. Persönliche Informationen wie zum Beispiel Namen werden zum frühestmöglichen Zeitpunkt gelöscht. Die Daten werden nicht dauerhaft gespeichert. Es ist ausgeschlossen, dass sie für andere Zwecke außerhalb der Statistik genutzt werden. (pd/kre)

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