Zahlreiche Einrichtungen schließen

Borkener Rathaus bleibt zu vereinbarten Terminen zugänglich

BORKEN. Das Land Nordrhein-Westfalen hat heute die neue Coronaschutzverordnung veröffentlicht, die am 2. November 2020 in Kraft tritt. Sie wirkt sich auch auf Einrichtungen der Stadt aus. So ist das Borkener Rathaus nur nach individueller Terminvergabe zugänglich. Im Rathaus besteht eine Pflicht zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung. Das Forum Altes Rathaus Borken (FARB) wird bis zum 30. November geschlossen. Die Tourist-Information im FARB bleibt aber weiterhin geöffnet.

- Anzeige -

Ebenfalls schließen muss die Musikschule. Die Volkshochschule Borken wird ihren Kursbetrieb teilweise unterbrechen. Deutschkurse (DaF) und Integrationskurse sowie abschlussbezogene berufliche Weiterbildung laufen weiter. Angebote aus anderen Fachbereichen, wie z.B. Fremdsprachen, Sport, Kreativität usw. werden aber bis zum 30. November ausfallen.

Die Jugendhäuser der Stadt Borken bleiben geöffnet. Die zulässige Gruppengröße beträgt höchstens zehn Personen. Das AQUARIUS inklusive Saunagarten sowie die städtischen Lehrschwimmbecken in Gemen und Weseke werden geschlossen.

Die Stadt Borken appelliert an alle Borkener*Innen sich absolut zurückzunehmen und die Kontakte für die nächsten vier Wochen möglichst zu beschränken, um sich, die eigene Familie und Dritte zu schützen.

Für die Beantwortung sämtlicher nicht-medizinischer Fragen rund um Corona betreibt die Stadt Borken seit März dieses Jahres eine telefonische Hotline. Diese ist montags bis freitags in der Zeit von 9 bis 13 Uhr unter der Telefonnummer 02861/939-555 erreichbar. Die Hotline ist auch diesen Samstag und Sonntag von 9 bis 13 Uhr freigeschaltet. (pd/kre)

Weitere Artikel

[td_block_15]