BORKEN. Seit dem 15. April hat die Entsorgungsgesellschaft Westmünsterland mbH (EGW) bereits eine Ausweitung der Annahme von Abfällen auf den Wertstoffhöfen Borken, Gescher/Velen sowie Gronau vorgenommen. Neben der Annahme von Grünabfällen, wurden dort nach vorheriger Terminabsprache auch Sperrmüll, Möbelaltholz, Altpapier und Kartonagen angenommen.
Normalbetrieb ab Montag
Auf den drei Wertstoffhöfen sei festgestellt worden, dass sich die Bürger an die vorgegebenen Verhaltensregeln zum Infektionsschutz gehalten haben und auch überwiegend ohne Begleitpersonen gekommen sind, sodass sich möglichst wenig Personen begegnen konnten, teilt Geschäftsführer der EGW Peter Kleyboldt mit. Aufgrund der guten Erfahrungen und der aktuellen Entscheidung auf Bundes- und Landesebene, die Corona-Abwehrmaßnahmen zu lockern, sei nun in Abstimmung mit dem Kreis Borken und den kreisangehörigen Städten und Gemeinden beschlossen worden, auf allen von der EGW betriebenen Wertstoffhöfen im Kreis Borken (inkl. Wertstoffhof in Rhede) den Normalbetrieb unter Beachtung der empfohlenen Schutzmaßnahmen zu den jeweils regulären Öffnungszeiten ab dem kommenden Montag (27. April) wieder aufzunehmen.
Die für die 18. Kalenderwoche (27. April bis 2. Mai) bereits vergebenen Anliefertermine auf den Wertstoffhöfen Borken, Gescher, Velen und Gronau können helfen, die Anlieferung von Abfällen gleichmäßig über den Tag zu verteilen. Die EGW bittet darum, dass die Personen, die bereits einen Termin erhalten haben, sich an diesen Termin orientieren. Die bisherige Anlieferbeschränkung nur auf Sperrmüll, Möbelaltholz, Altpapier und Grünabfall wird aufgehoben. Es werden wieder alle Wertstoffe entgegengenommen.
Mund-Nasen-Schutz ist Pflicht
Um den Infektionsschutz und den Betrieb auf den Wertstoffhöfen aufrecht halten zu können, gilt für alle Bürger, die einen Wertstoffhof aufsuchen möchten, dass vor der Einfahrt beziehungsweise vor Betreten des Geländes Mund und Nase abzudecken sind. Dies kann mit Masken (auch sogenannte „Alltagsmasken“), Schal oder Tuch erfolgen.
Die Anzahl von Fahrzeugen, die gleichzeitig auf das Gelände gelassen werden, wird begrenzt. Darüber hinaus bittet die EGW alle Bürger
– den Wertstoffhof nur aufzusuchen, wenn dies unbedingt erforderlich ist. Hierdurch sollen in den ersten Tagen bzw. den ersten Wochen des Normalbetriebes lange Wartezeiten verhindert und die verkehrliche Situation nicht überlastet werden,
– bei evtl. Wartezeiten das Fahrzeug nicht zu verlassen,
– um Einhaltung des Abstandes zu Mitmenschen von mindestens 1,5 Metern,
– die Abfälle bereits vorsortiert mitzubringen, um den Aufenthalt auf dem Wertstoffhof zeitlich möglichst kurz zu halten,
– möglichst alleine zu kommen bzw. wenig Begleitpersonen mitzubringen.
– das Fahrzeug nur für einen eventuellen Bezahlvorgang, für das Entladen von Abfällen und Beladen von Kompost zu verlassen. (pd/vr)