Werden die Schulbusse zu voll?

Verantwortliche beim Kreis: Schaffung zusätzlicher Beförderungskapazitäten wird nur begrenzt möglich sein

KREIS BORKEN. Nach den Vorgaben des Schulministeriums NRW wird nach den Sommerferien der Regelunterricht wieder anlaufen. Damit gilt es auch die Schülerbeförderung in vollem Umfang wieder sicherzustellen. Das Ministerium ermöglicht dabei den Schulen, dass sie zwischen 7:30 und 8:30 Uhr mit ihrem Unterricht starten. Dieser Zeitraum ist jedoch zu gering, um im ländlichen Raum Fahrstrecken einfach zweimal zu fahren und so zu einer „Entzerrung“ im Schulbusverkehr zu kommen. Das bedeutet: In den Bussen kann es in den Hauptverkehrszeiten eng werden.

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Für Landrat Dr. Kai Zwicker und Kreis-Verkehrsdezernentin Dr. Elisabeth Schwenzow war dieses Dilemma Anlass, mit den hiesigen Verkehrsunternehmen und den Schulträgern Kontakt aufzunehmen mit dem Ziel, dass die voraussichtlich am stärksten frequentierten Linien benannt und diese durch zusätzliche Fahrzeuge entlastet werden. Dafür wurden die notwendigen Informationen abgestimmt. Allerdings ist dabei auch deutlich geworden, dass trotz aller Anstrengungen eine flächendeckende Ausweitung des ÖPNV zu den Hauptbeförderungszeiten leider nicht möglich sein wird. Es fehlen dafür schlichtweg die Kapazitäten. Damit wird es nur auf einzelnen, ganz besonders stark genutzten Strecken entsprechende Unterstützung durch Verstärkerfahrten im Auftrag der Kommunen und des Kreises geben.

Der Kreis und seine Städte und Gemeinden werden laut Dr. Zwicker und Dr. Schwenzow im Interesse der Schülerschaft die Wirkung der vorgesehenen Maßnahmen im Auge behalten und – soweit möglich – nachsteuern. Dazu halte man Kontakt mit den Verkehrsunternehmen, erläutert die Kreis-Verkehrsdezernentin. Gemeinsam mit Landrat Dr. Zwicker appelliert sie aber bereits jetzt an die Eltern: „Wenn es das Alter der Kinder und die Fahrstrecke zulassen, sollten die Schülerinnen und Schüler mit dem Rad zur Schule fahren!“

Zum Hintergrund: Nach der aktuellen Corona-Schutzverordnung gibt es im ÖPNV keine vorgegebenen Mindestabstände, dafür aber eine Pflicht zum Tragen einer Mund-Nase-Bedeckung. Darauf wird in den Bussen intensiv geachtet. Deren Fahrer sind berechtigt, „Maskenverweigerer“ aus den Fahrzeugen zu verweisen. Damit es nicht dazu kommen muss, bittet Landrat Dr. Kai Zwicker die Schülerinnen und Schüler ausdrücklich um Einhaltung dieser Verpflichtung. Gleichzeitig richtet er auch die Bitte an die Eltern wie die Schulen, darauf zu achten. (pd/kre)

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