Wer darf wählen?
Dafür gibt es drei Bedingungen: Erstens muss man mindestens 16 Jahre alt
sein. Zweitens muss man seit mindestens 16 Tagen den Hauptwohnsitz in der
Gemeinde haben, in der man wählen will. Und drittens muss man entweder die
deutsche Staatsangehörigkeit oder die eines anderen EU-Landes besitzen.
Außerdem bekommt man eine Wahlbenachrichtigung, in der unter anderem steht, in
welchem Wahllokal man am 13. September seine Stimme abgeben kann.
Ist Wählen in Corona-Zeiten sicher?
CDU, SPD und FDP haben sich im Landtag auf ein paar Gesetzesänderungen
geeinigt, die den Ablauf der Wahl corona-sicher machen sollen. So sollen die
Stimmbezirke von 2500 auf 5000 Einwohner vergrößert werden, um die Zahl der
nötigen Wahlräume und Urnenwahlvorstände zu reduzieren. Jeder Wähler wird
gebeten seinen eigenen Kugelschreiber mitzubringen. Die Landtagsfraktionen
rechnen zudem damit, dass viel mehr Bürger dieses Jahr per Brief wählen.
Wie läuft das mit der Briefwahl?
Alle nötigen Informationen zur Beantragung der Briefwahlunterlagen stehen in
der Wahlbenachrichtigung. Begründen muss man die Briefwahl nicht. Die Briefwahlunterlagen
bekommt man bei der zuständigen Gemeindebehörde durch mündlich oder schriftlich
gestellten Antrag. Das geht auch per E-Mail. Die Unterlagen können aber auch persönlich
und direkt beantragt werden, zum Beispiel im Rathaus. Der Wahlbrief muss
spätestens am 13. September bis 16 Uhr bei der dafür zuständigen Stelle
vorliegen. Also rechtzeitig abschicken oder abgeben!
Wie viele Stimmen habe ich?
Bei dieser Wahl gibt es vier Stimmzettel. Einen für das Landratsamt und einen
für die Besetzung des Kreistages, einen für die Bürgermeisterwahl und einen für
die Besetzung der Gemeinde- bzw. Stadträte.
Pro Stimmzettel darf jeweils nur ein Kreuz gesetzt werden, sonst ist die Stimme ungültig. Bei den Wahlen für die Stadt- bzw. Gemeinderäte wählt man einen Wahlbezirks-Kandidaten/eine -Kandidatin (Direktmandat). Über die Reservelisten der Parteien ziehen entsprechend dem prozentualen Abschneiden der Parteien weitere Personen in den jeweiligen Rat.
Stichwahl?
Bei Bürgermeistern und Landräten gilt: Wer mehr als 50 Prozent der abgegebenen
Stimmen bekommt, hat gewonnen. Gibt es keine absolute Mehrheit für einen
Kandidaten/eine Kandidatin erfolgt am 27. September eine Stichwahl zwischen den
beiden erfolgreichsten Bewerbern für das jeweilige Amt. (kre)