Wahlbenachrichtungen werden verteilt

Kreisweit sind 274.286 Wählerinnen und Wähler wahlberechtigt

KREIS BORKEN. 274.286 Wahlberechtigte im Kreis Borken erhalten in diesen Tagen ihre „Wahlbenachrichtigung“. 14.630 von ihnen sind Erstwählerinnen und Erstwähler. Wer bis zum 6. September keine Benachrichtigung erhalten hat, solle sich mit dem Wahlamt seines Wohnorts in Verbindung setzen, damit eine Nachprüfung erfolgen kann. Darauf weist Kreiswahlleiter Dr. Ansgar Hörster hin.

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Zudem können nun die Briefwahlunterlagen beantragt werden. Bei der Bundestagwahl im Jahr 2017 hatten im Kreis Borken fast 28 Prozent der Wählerinnen und Wähler von der Briefwahl Gebrauch gemacht. In diesem Jahr wird von einer höheren Quote ausgegangen.

Briefwahl kann auf verschiedene Weise beantragt werden. Am einfachsten geht das online über die Internetseiten der jeweiligen Kommune. Bei schriftlichen Anträgen kann beispielsweise die Rückseite der Wahlbenachrichtigung ausgefüllt werden. Die Briefwahlanträge können dann direkt im Wahlamt am Wohnort abgegeben oder aber in einem frankierten Umschlag dorthin geschickt werden. Eine schriftliche Beantragung ist auch per Fax oder E-Mail möglich. Eine telefonische Beantragung ist hingegen nicht zugelassen.

Schließlich kann der Antrag auf Briefwahl auch persönlich im Rathaus bzw. Briefwahlbüro gestellt werden. Empfehlenswert ist, sich gegebenenfalls zuvor über die Öffnungszeiten und eventuelle Besonderheiten (z.B. Terminvergabe wegen der Corona-Pandemie) zu informieren. Auf Wunsch werden die Unterlagen im Wahlamt den Antragstellerinnen und Antragstellern unmittelbar ausgehändigt. Es kann direkt an Ort und Stelle gewählt werden.

Wer den Antrag für jemand anderen stellt, muss eine schriftliche Vollmacht vorlegen. Eine Beantragung ist daher in diesem Fall nur persönlich oder schriftlich (nicht elektronisch) möglich.

Briefwahlanträge können bis spätestens Freitag (24.09.2021) vor dem Wahltag bis 18 Uhr gestellt werden. Besser ist aber eine frühere Beantragung, damit für die Bearbeitung und die Post genügend Zeit zur Verfügung steht.

Der Wahlbrief muss unbedingt rechtzeitig mit der Post abgesandt oder direkt bei der auf dem Wahlbriefumschlag angegebenen Stelle abgegeben werden. Er muss bei der zuständigen Stelle spätestens am Wahlsonntag bis 18 Uhr vorliegen, da dann die Wahl endet und mit der Auszählung der Stimmen begonnen wird.

Der Kreis Borken gehört zu zwei Wahlkreisen. Der Wahlkreis 124 (Steinfurt I – Borken I) umfasst aus dem Kreis Borken die Städte Ahaus und Gronau sowie die Gemeinden Heek, Legden und Schöppingen sowie sieben Kommunen aus dem Kreis Steinfurt. Der Wahlkreis 126 (Borken II) umfasst die Städte Bocholt, Borken, Gescher, Isselburg, Rhede, Stadtlohn, Velen und Vreden sowie die Gemeinden Heiden, Raesfeld, Reken und Südlohn. (pd/kre)

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