Borken. Wie berichtet, hat die Dienstleistungsgewerkschaft „ver.di“ gegen die Durchführung der vier traditionellen Borkener verkaufsoffenen Sonntage in Borken geklagt. Nach vielen Diskussionen und Gesprächen mit dem beauftragten Anwalt der Gewerkschaft der Anwalt nunmehr gegenüber dem Verwaltungsgericht Münster erklärt, dass die Antragstellerin (ver.di) den Rechtsstreit für erledigt erklären würde, sofern mit einer neuen Verordnung der Bereich der Ladenöffnung auf den im Vergleichsvorschlag begrenzten Bereich beschränkt werden würde. Dies ist aus Sicht der Stadtverwaltung tolerierbar.
Tragfähige Lösung
Aus diesem Grund wurde am 27. März eine entsprechend angepasste ordnungsbehördliche Verordnung im Rahmen einer Dringlichkeitsentscheidung (§ 60 Abs. 1 S. 2 der Gemeindeordnung NRW) eingeholt. Der Antrag auf einstweiligen Anordnung zum Ostermarkt wurde daraufhin von ver.di zurückgezogen. Somit kann der verkaufsoffene Sonntag zum traditionellen Borkener Ostermarkt am 7. April im Bereich der Innenstadt und der Otto-Hahn-Straße stattfinden. Die Stadtverwaltung freut sich, dass letztliche eine für ver.di und die Stadt Borken tragfähige Lösung gefunden wurde.
„Unser Stadtmarketing wird nun gemeinsam mit den Unternehmen und Betrieben der Innenstadt und der Otto-Hahn-Straße die Arbeit verstärken, damit der traditionelle Borkener Ostermarkt am 7. April für alle Beteiligten zum Erfolg wird. Wir freuen und auf zahlreiche Besucherinnen und Besucher in Borken“, so Bürgermeisterin Mechtild Schulze Hessing.
Die Stadtverwaltung arbeitet daran, diese Lösung auch für die drei verbleibenden traditionellen Borkener verkaufsoffenen Sonntage zu ermöglichen.