BORKEN. Aufgrund der sich aktuell weiter verschärfenden Situation rund um das Coronavirus hat sich die Stadt Borken als Betreiberin dazu entschlossen, dass öffentliche Veranstaltungen in der Stadthalle Vennehof ausschließlich unter 2G-plus stattfinden werden. Das bedeutet, dass Akteurinnen und Akteure sowie Besucherinnen und Besucher zum einen die 2G-Regel (geimpft, genesen) erfüllen und zusätzlich einen aktuellen Nachweis eines Corona-Schnelltests (max. 24 Stunden alt) beziehungsweise eines PCR-Tests (maximal 48 Stunden alt) vorzeigen müssen. Diese Regelung gilt ab Montag, 6. Dezember 2021. (pd)
Veranstaltungen nur noch unter 2G-plus
Ab Montag gibt es in der Stadthalle Vennehof eine Einlass-Beschränkung