Borken. Ende Januar 2019 ging unerfreuliche Post bei der Stadtverwaltung Borken ein. Die vereinte Dienstleistungsgewerkschaft „ver.di“ hat mit Datum vom 22. Januar 2019 Klage gegen die Stadt Borken beim Verwaltungsgericht in Münster eingereicht. ver.di klagt gegen die Durchführung der vier Borkener verkaufsoffenen Sonntage am 7. April (Ostermarkt), 8. September (Stadtfest), 27. Oktober (Remigiussonntag) und 1. Dezember (Weihnachtsmarkt), jeweils von 13 bis 18 Uhr.
In der Klagebegründung führt ver.di aus, dass die Verkaufsstätten in Borken nicht an den genannten Sonntagen auf der Grundlage der ordnungsbehördlichen Verordnung der Stadt Borken über das Offenhalten von Verkaufsstellen in der Stadt Borken an Sonntagen vom 13. Dezember 2018 geöffnet sein dürfen. Gegen die Durchführung des verkaufsoffenen Sonntages im Rahmen des traditionellen Borkener Ostermarktes am 7. April hat ver.di am vom 22. Januar 2019 einen Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung beim Verwaltungsgericht gestellt. Inhaltlich hält ver.di die vier geregelten Sonntagsöffnungen insbesondere in Bezug auf die räumliche Dimension, der Einbeziehung des Gewerbegebietes an der Otto-Hahn-Straße, für rechtswidrig.
Die Stadtspitze nahm die Klagen und den Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung mit Verwunderung zur Kenntnis. In Gesprächen mit ver.di zur Durchführung der verkaufsoffen Sonntage in den Jahren 2017 und 2018 wurde nämlich explizit über die räumliche Dimension eine Absprache getroffen. Das ver.di vorgestellte Veranstaltungskonzept des Borkener Stadtmarketings sah die räumliche Verbindung von Innenstadt und Randlagen wie zum Beispiel der Otto-Hahn-Straße vor. Dabei erstreckten sich die Veranstaltungsflächen durch das gesamte Innenstadtgebiet bis in den Stadtpark. Auf den Parkflächen der großen Möbelhäuser an der Otto-Hahn-Straße war ebenso ein buntes Programm angedacht. Mit einem Shuttle-Service sollten die Veranstaltungsflächen verbunden werden. ver.di bedankte sich in den Gesprächen für die gute Vorarbeit und nahm das Konzept positiv zur Kenntnis. Dabei lobte ver.di ausdrücklich das Konzept und den dahinterstehenden Aufwand, den die Stadt Borken betreibe, um im Rahmen der jeweiligen Anlässe auch die Attraktivität Borkens weiter zu steigern. ver.di sah in der Vergangenheit bei der Umsetzung dieses Konzeptes keine rechtlichen Bedenken gegen eine Durchführung dieser verkaufsoffenen Sonntage und hat dem Konzept ausdrücklich zugestimmt.
„Wir werden nun Stellung dazu nehmen und das Verfahren beim Verwaltungsgericht abwarten. Wir wünschen uns für die Borkenerinnen und Borkener auch weiterhin die Durchführung der vier traditionellen verkaufsoffenen Sonntage mit Begleitprogramm. Was im benachbarten niederländischen Enschede an jedem Sonntag zulässig ist, sollte auch in Borken an vier Sonntagen möglich sein“, so Bürgermeisterin Mechtild Schulze Hessing.