Unklarheit über verkaufsoffene Sonntage

Die Verwaltungsspitze der Stadt Borken und Vertreter der Dienstleistungsgewerkschaft "ver.di" setzen sich am heutigen Donnerstagnachmittag (7. März) zusammen, um über die geplanten verkaufsoffenen Sonntage in Borken zu sprechen.

Borken. Ob der nächste verkaufsoffene Sonntag zum Ostermarkt am 7. April wie von der Stadt Borken geplant stattfinden kann, ist derzeit noch nicht sicher. Diesbezüglich wird sich die Stadtverwaltung am heutigen Donnerstagnachmittag (7. März) mit Vertretern der Dienstleistungsgewerkschaft „ver.di“ an einen Tisch setzen. Wie berichtet, hat ver.di mit Datum vom 22. Januar 2019 Klage gegen die Stadt Borken beim Verwaltungsgericht in Münster eingereicht. ver.di klagt gegen die Durchführung der vier Borkener verkaufsoffenen Sonntage am 7. April (Ostermarkt), 8. September (Stadtfest), 27. Oktober (Remigiussonntag) und 1. Dezember (Weihnachtsmarkt), jeweils von 13 bis 18 Uhr.

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In der Klagebegründung führt ver.di aus, dass die Verkaufsstätten in Borken nicht an den genannten Sonntagen auf der Grundlage der ordnungsbehördlichen Verordnung der Stadt Borken über das Offenhalten von Verkaufsstellen in der Stadt Borken an Sonntagen vom 13. Dezember 2018 geöffnet sein dürfen. Gegen die Durchführung des verkaufsoffenen Sonntages im Rahmen des traditionellen Borkener Ostermarktes am 7. April hat ver.di am vom 22. Januar 2019 einen Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung beim Verwaltungsgericht gestellt. Inhaltlich hält ver.di die vier geregelten Sonntagsöffnungen insbesondere in Bezug auf die räumliche Dimension, der Einbeziehung des Gewerbegebietes an der Otto-Hahn-Straße, für rechtswidrig.

Vor allem die Einzelhändler der Otto-Hahn-Straße sind gespannt auf das Ergebnis des heutigen Treffens der Stadt und ver.di. So wurden die Gewerbetreibenden bereits zu einem Infonachmittag am kommenden Dienstag (12. März) eingeladen, im Rahmen dessen ihnen Vertreter der Stadtverwaltung den Ausgang des Gespräches erörtern werden.

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