„Trampelgeld“ für Fahrschüler

Stadt Borken setzt Anreiz für den Verzicht auf ein Busticket

BORKEN. Die Stadt Borken bietet ab dem kommenden Schuljahr all denjenigen eine Wegstreckenentschädigung an, die auf ihr Busticket verzichten und mit dem Fahrrad zur Schule fahren. Das hatte der Ausschuss für Kultur, Schule und Sport auf Antrag der CDU-Fraktion schon im Februar beschlossen. Nun hat die Verwaltung das Vorhaben umgesetzt. Wirksam wird die Regelung zum neuen Schuljahr 2020/21.

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Das sogenannte „Trampelgeld“ soll den Schülerinnen und Schülern einen Anreiz zur Nutzung des Fahrrades als klimafreundliches Verkehrsmittel geben. In Anspruch nehmen können es alle Schüler der Klassen 5 bis 10 (Sekundarstufe 1), die mehr als 3,5 Kilometer von der nächstmöglichen Schule entfernt wohnen. Für die Klassen 11 bis 13 (Sekundarstufe II) liegt die Mindestentfernung bei 5 Kilometern. Wer diese Voraussetzungen erfüllt, bekommt normalerweise ein Bustickets für den Öffentlichen Personennahverkehr oder den Schülerspezialverkehr. Nun kann man stattdessen auch die Wegstreckenentschädigung erhalten.

Wie läuft das praktisch ab? Das „Trampelgeld“ kann bei der Stadt Borken mit Rückgabe des Bustickets beantragt werden. Den Antrag gibt es auf der Homepage der Stadt unter https://www.borken.de/stadtleben/bildung/schulen.html als Download. Gezahlt wird die Hälfte der jeweiligen Busticketkosten, die Auszahlung erfolgt immer am Ende des Schuljahres. Die Entscheidung für das „Trampelgeld“ ist für die Dauer eines Schuljahres bindend.

Fragen zum Thema beantworten Angelika Finke und Andrea Hövelbrinks vom Fachbereich Jugend, Familie, Schule und Sport unter der Telefonnummer 02861/939 14 und per E-Mail an schuelerbefoerderung@borken.de. (kre)

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