Stadt Borken gibt Entlastung bei Kita-Beiträgen im Juni weiter

Bei Information des Landes waren die Elternbeiträge für Mai schon abgebucht

BORKEN. Der eingeschränkte Regelbetrieb in der Kindertagesbetreuung ist nach den Osterferien weiter verlängert worden und die sogenannte Bundesnotbremse hat in der letzten Woche in vielen Regionen in NRW die Betreuung auf Notfallbedarfe begrenzt. Seit dem 22. Februar 2021 können zwar grundsätzlich alle Kinder wieder die Kindertagesbetreuung nutzen, die Betreuung ist aber regelmäßig 10 Wochenstunden geringer als im Betreuungsvertrag vereinbart. Für diese Einschränkungen hat das Land aktuell in Aussicht gestellt, die Eltern zu entlasten. Konkret bedeutet das, dass den Eltern für die Zeit von Februar bis Juni insgesamt zwei Elternbeiträge erlassen werden sollen. Das Land beabsichtigt, die Hälfte dieser Beiträge zu erstatten, die andere Hälfte müssen die Kommunen finanzieren. Detailregelungen aus Düsseldorf stehen noch aus.

- Anzeige -

Bereits im Januar 2021 hatte die Stadt Borken keine Elternbeiträge eingezogen. Für diesen Monat hatte sich das Land bereits positioniert und eine hälftige Erstattung der Elternbeiträge zugesagt. Entsprechend hat der Rat der Stadt Borken die Beiträge bereits verbindlich erlassen. Da starke Einschränkungen auch im Februar 2021 fortbestanden haben und der Betrieb der Kindertageseinrichtungen erst am 22.02.2021 wiederaufgenommen wurde, hatte die Stadt Borken auch für den Monat Februar keine Elternbeiträge eingezogen und diese zunächst gestundet. Da sich das Land seit Januar nicht mehr zu einer über den Januar hinausgehenden Erstattungsregelung durchringen konnte, waren für März und April aber wieder Elternbeiträge eingezogen worden. Spätere etwaige Erstattungsregelungen des Landes sollten verrechnet werden.

Die aktuell seitens des Landes vorgeschlagene Erstattungsregelung erreichte die Stadt Borken zu einem Zeitpunkt als die Abbuchung für den Monat Mai bereits veranlasst war. Aus diesem Grund wurden die Beiträge für den Monat Mai abgebucht. Die Stadt wird daher die nunmehr über den Monat Januar hinausgehenden Erstattungsregelungen des Landes im Juni an die Eltern weitergeben und überprüft, wie das aktuelle Angebot des Landes in einer abschließenden Erlassregelung für den Zeitraum von Februar bis Juni verbindlich umgesetzt und abschließend geregelt wird. Sobald die abschließende Beschlusslage des Landes mit den detaillierten Ausführungshinweisen vorliegt, wird auch eine Beschlussfassung in der Borkener Politik herbeigeführt. (pd/kre)

Weitere Artikel