MÜNSTER/BORKEN. In seiner ersten und konstituierenden Sitzung nach der Kommunalwahl hat der neue Regionalrat Münster die Bürgermeisterin der Stadt Borken, Mechtild Schulze Hessing (CDU), zu seiner neuen Vorsitzenden gewählt. Mechtild Schulze Hessing betonte, sie wolle durch ihre Arbeit überzeugen und die kommunale Familie „für unser Münsterland“ repräsentieren. Sie hoffe auf einen offenen Dialog für die wichtigen Aufgaben und Weichenstellungen der Zukunft, so die neue Vorsitzende. Von den 17 stimmberechtigten Mitgliedern stimmten 13 für die neue Vorsitzende, 4 gegen sie. Stellvertreterin wurde die Bocholterin Gerti Tanjsek (SPD). Neben den stimmberechtigten Mitgliedern gehören weitere 15 beratende Mitglieder dem Regionalrat an. Sie setzen sich aus Vertretern der Kammern, Verbände und Hauptverwaltungsbeamten aus der Region zusammen.
Der Regionalrat Münster ist ein politisches Gremium, das strukturpolitische Entscheidungen für das Münsterland trifft. Alle fünf Jahre, im Zuge der Kommunalwahlen, werden in den Kreistagen und den kreisfreien Städten des Münsterlandes die direkt zu entsendenden Mitglieder gewählt sowie weitere Mitglieder der Landesparteien über sogenannte Reservelisten berufen. Aktuell hat die CDU hier acht Sitze, die SPD sowie Bündnis 90/Grünen je vier und die FDP einen. Die Linken sind im neuen Regionalrat nicht mehr vertreten.
Alle Mitglieder des Regionalrates verfügen über kommunalpolitische Erfahrung und sind in Stadt- und Gemeinderäten sowie in Kreistagen tätig. Somit ist gewährleistet, dass die kommunalen Interessen bei den Sitzungen des Regionalrates eine große Bedeutung haben und diese auch der Bezirksregierung und der Landesregierung vermittelt werden. Der Rat tagt mindestens vier Mal im Jahr öffentlich Sitzungen in den Räumen der Bezirksregierung Münster. Hier ist auch die Geschäftsstelle ansässig.
Regierungspräsidentin Dorothee Feller betonte die Bedeutung des Regionalrats für die Region: „Eine Ihrer Hauptaufgaben ist die Regionalplanung für das Münsterland. Das wichtigste Instrument dazu ist der Regionalplan. In ihm werden alle regionalen Ziele der Raumordnung und Landesplanung für die Entwicklung des Plangebietes für einen Zeitraum von zehn bis fünfzehn Jahren festgelegt. Dazu gehören beispielsweise kommunale Entwicklungsmöglichkeiten, der Schutz von Landschaft und Natur sowie Abgrabungsbereiche und Flächen für Windkraftanlagen.“ Im Rahmen der Strukturpolitik des Münsterlandes ist die Verkehrs- und städtebauliche Entwicklung in der Region und die damit verbundene Beantragung und Verteilung von Fördermitteln eine weitere wichtige Aufgabe. Dabei bündelt der Regionalrat die Interessen der Städte, Gemeinden und Kreise und berücksichtigt die unterschiedlichen Bedarfe beim Ausbau der Infrastruktur des Münsterlandes. (pd/kre)