Resolution zum Erhalt der Borkener Geburtshilfe

Die Fraktionsvorsitzenden und die Bürgermeisterin unterzeichneten am heutigen Freitag (22. November) eine Resolution zum Erhalt der geburtshilflichen Angebote in der Kreisstadt Borken.

Borken. Der Rat der Stadt Borken hat in seiner Sitzung am 6. November 2019 davon Kenntnis erlangt, dass das Klinikum Westmünsterland die gynäkologisch-geburtshilfliche Versorgung im Südkreis von Borken aufgrund betriebswirtschaftlicher Gründe voraussichtlich im Jahr 2022 an dem Standort des St. Agnes Hospitals bündelt. Die Geburtshilfestation in Borken wird damit schließen und es können ab 2022 keine Kinder mehr in Borken geboren werden.

- Anzeige -

Die Fraktionsvorsitzenden des Rates der Stadt Borken und die Bürgermeisterin der Stadt Borken unterzeichneten am heutigen Freitag (22. November) gemeinsam eine Resolution zum Erhalt der geburtshilflichen Angebote in der Kreisstadt Borken im im Rahmen einer Dringlichkeitsentscheidung.

Anbei der Resolutionstext:

Resolution zum Erhalt der geburtshilflichen Angebote in der Kreisstadt Borken

Das Klinikum Westmünsterland plant die gynäkologisch-geburtshilfliche Versorgung im Südkreis Borken voraussichtlich im Jahr 2022 an dem Standort des St. Agnes-Hospitals in Bocholt zu bündeln und den Standort am St. Marien-Hospital in Borken zu schließen. Somit können ab 2022 keine Kinder mehr in Borken geboren werden.

Mit dieser Resolution setzt der Rat der Stadt Borken fraktionsübergreifend ein klares Zeichen für den Erhalt der Fachabteilung für Gynäkologie und Geburtshilfe am Krankenhaus St. Marien-Hospital in Borken.

Der Rat der Stadt Borken fordert Gesundheitsminister Karl-Josef Laumann stellvertretend für die Landesregierung NRW auf, die Rahmenbedingungen im Land Nordrhein-Westfalen so zu ändern, dass ein Erhalt der seit Jahrzehnten bewährten Fachabteilung für Gynäkologie und Geburtshilfe am Krankenhaus St. Marien-Hospital in Borken auch über das Jahr 2022 hinaus möglich ist.

Gründe:

  1. Dass in der Kreisstadt Borken ab 2022 keine Kinder mehr geboren werden können, ist für den Rat und auch für die Verwaltung nicht zu akzeptieren. Viele Mütter, die in den letzten Jahrzehnten in Borken entbunden haben, wissen die familiäre Atmosphäre und die vorhandenen Leistungen zu schätzen.
  2. Die geplante Schließung der Fachabteilung führt zu einer weiteren Verschlechterung der medizinischen Versorgung in der Stadt Borken und in den Nachbarkommunen. Wenn ein Kind auf die Welt kommt, richtet es sich nicht nach der Entfernung zum nächsten Kreißsaal. Die werdenden Eltern müssen in angemessener Zeit zu einem Ort gelangen, wo sie geburtshilfliche Angebote bekommen. Aufgrund der zentralen Lage und der damit verbundenen guten Erreichbarkeit des St. Marien-Hospital in Borken muss die Fachabteilung erhalten bleiben.
  3. Die Familienfreundlichkeit der Kreisstadt Borken steht und fällt mit einer entsprechenden Infrastruktur. Neben vielen anderen Angeboten zählt dazu auch die medizinischen Grundversorgung von der Geburt bis zum Lebensende in unserem Krankenhaus.
  4. Eine medizinische Versorgung, die auf rein betriebswirtschaftlichen Zahlen beruht, wird der besonderen Situation im ländlichen Raum nicht gerecht.
  5. Der Rat der Stadt Borken fordert die stärkere Berücksichtigung von bestehenden und bewährten lokalen Strukturen bei der anstehenden Reform der Krankenhausplanung in Nordrhein-Westfalen, insbesondere in den ländlichen Regionen wie Borken.
  6. Gesundheitsminister Karl-Josef Laumann wird stellvertretend für die Landesregierung NRW aufgefordert, einen Dialog für den Erhalt der geburtshilflichen Angebote in der Kreisstadt Borken zu starten.
  7. Weiterhin wird diese Resolution an den Landrat des Kreises Borken Dr. Kai Zwicker, die Regierungspräsidentin des Regierungsbezirks Münster Dorothee Feller und den Bundesgesundheitsminister Jens Spahn gesendet. (pd/vr)

Weitere Artikel

[td_block_15]