Praktisch und sicher mit dem E-Scooter ans Ziel

Die Polizei NRW weist auf die Regeln im Hinblick auf die Benutzung von E-Scootern hin.

Kreis Borken. Immer mehr E-Scooter bevölkern die Innenstädte. Offiziell heißen die Kraftfahrzeuge, die in der Presse E-Scooter genannt werden, Elektrokleinstfahrzeuge. Klingt trocken, beflügelt aber schon in vielen anderen europäischen Innenstädten die Mobilität. Was muss ich alles beachten, wenn ich mit dem E-Scooter unterwegs bin, um möglichst sicher zum Ziel zu kommen?

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Verkehr

Bereits wenige Wochen nach dem Start der E-Scooter gab es Stürze und Zusammenstöße. Die Polizei rät, sich zunächst in aller Ruhe mit dem neuen Fortbewegungsmittel vertraut zu machen. E-Scooter sind keine Spielzeugroller sondern versicherungspflichtige Kraftfahrzeuge. Üben Sie das Auf- und Absteigen, Anfahren und Bremsen an Orten mit wenig oder keinem Straßenverkehr. Bewegen Sie sich erst im dichteren Verkehr, wenn Sie ein sicheres Gefühl im Umgang mit dem neuen Fortbewegungsmittel erlangt haben.

Keine Helmpflicht

Wie beim Fahrradfahren besteht auch für E-Scooter keine Helmpflicht. ABER: Selbst bei Stürzen mit geringer Geschwindigkeit kann es zu schwersten Kopfverletzungen kommen! Tragen Sie deshalb zur eigenen Sicherheit stets einen Helm. Er schützt Sie vor schweren Folgen bei einem Unfall.

Keine Führerscheinpflicht

Fahrer oder Fahrerin müssen mindestens 14 Jahre alt sein, eine Führerscheinpflicht besteht nicht.

Höchstgeschwindigkeit

Die maximal zulässige Höchstgeschwindigkeit für die Elektrokleinstfahrzeuge beträgt 20 km/h. Wer sein Elektrokleinstfahrzeug technisch so verändert, das es schneller als 20 km/h fährt, muss mit einer Strafanzeige rechnen.

Kein Alkohol

Achtung: Nach ein bis zwei Bier droht der Führerscheinverlust. Für E-Scooter gelten die gleichen Promillegrenzen wie für Autofahrer.

Gehweg ist tabu

Elektrokleinstfahrzeuge müssen den Radweg benutzen. Ist kein Radweg vorhanden müssen sie auf die Fahrbahn, der Gehweg ist tabu. Die Fahrzeuge dürfen generell nur von einer Person benutzt werden. E-Scooter dürfen nicht nebeneinander fahren, wer mit dem Gefährt abbiegt, muss wie beim Fahrradfahren Handzeichen geben. Beim Abstellen darauf achten, dass niemand behindert wird. Informationen der Städte und Anbieter über Abstellmöglichkeiten beachten.

Kein Handy

Auch bei der Nutzung von E-Scootern gilt selbstverständlich ein Handy- und Smartphoneverbot!

Versicherung und Zulassung

Für Elektrokleinstfahrzeuge besteht eine Versicherungspflicht und sie müssen über eine Betriebserlaubnis verfügen! (polizeinrw)

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