Parkdauer wird begrenzt

Neue Regelung am Borkener Kreishaus

Kreis Borken. Auf dem Parkplatz am Kreishaus in Borken gelten ab sofort neue Regelungen. Daraus weist die Kreisverwaltung hin. Um die Nutzung steuern zu können, ist von montags bis freitags die maximale Parkdauer in der Zeit von 6 bis 16 Uhr auf zwei Stunden begrenzt. Dafür ist eine Parkscheibe sichtbar hinter der Scheibe auszulegen. Bei Missachtung der neuen Regeln beträgt das Verwarngeld zehn Euro. Das Ordnungsamt der Stadt Borken wird Kontrollen durchführen.

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