Park- und Badeverbot am Klostersee!

Der Klostersee ist zum Baden nicht geeignet! Das Parken ist sowohl auf der Landstraße "Rheder Straße" als auch auf dem daneben liegenden Radweg und Grünstreifen verboten. Die Verbotsregelungen werden konsequent kontrolliert und durchgesetzt.

Borken. Mit den warmen und sommerlichen Temperaturen wird der Klostersee in Borken-Burlo wieder zum beliebten Ausflugsziel. Der Fachbereich Ordnung und Sicherheit der Stadt Borken weist in diesem Zusammenhang erneut darauf hin, dass der See aufgrund des steil abfallenden Uferbodens und den durch die Untiefen hervorgerufenen stark schwankenden Wassertemperaturen nicht zum Baden geeignet ist. Entsprechende Beschilderungen sind unbedingt zu beachten.

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Verbotsregelungen werden kontrolliert

Weiter weist die Stadt Borken darauf hin, dass das Parken sowohl auf der Landstraße „Rheder Straße“ als auch auf dem daneben liegenden Radweg und Grünstreifen verboten ist. Wie auf allen Vorfahrtstraßen incl. Grünstreifen außerhalb geschlossener Ortschaften ist das Parken auch auf der „Rheder Straße“ im Bereich des Klostersees gemäß der Straßenverkehrsordnung nicht erlaubt. Seit Jahren wird dieses Verbot durch Halteverbotsschilder an der Rheder Straße angezeigt und führt zu einer gebührenpflichtigen Verwarnung oder auch zum kostenpflichtigen Abschleppen des Fahrzeuges. Die Verbotsregelungen werden konsequent kontrolliert und durchgesetzt, um das Gefahrenpotential für alle Beteiligten zu minimieren.

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