Öffnung „zwischen den Jahren“

Kreisverwaltung und Nebenstellen können aufgesucht werden / Ausländerbehörde geschlossen

KREIS BORKEN. Das Kreishaus in Borken und die Nebenstellen der Kreisverwaltung im Kreisgebiet sind „zwischen den Jahren“, also von Montag (28.12.) bis Mittwoch (30.12.), grundsätzlich zu den üblichen Zeiten geöffnet. Das gilt auch für die Kfz-Zulassungsstellen und Führerscheinstellen in Ahaus, Bocholt und Borken. An Heiligabend und zu Silvester bleiben jedoch alle Dienststellen der Kreisverwaltung geschlossen. „Wenn möglich sollten Bürgerinnen und Bürger aufschiebbare Anliegen erst im neuen Jahr erledigen, da die Abteilungen der Kreisverwaltung nur personell ausgedünnt arbeiten, da die Mitarbeiterschaft gehalten ist, zwischen den Jahren möglichst Überstunden und Urlaubstage abzubauen, schreibt die Pressestelle.

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Zur Bewältigung der Corona-Pandemie sind die Mitarbeiter des Gesundheitsamtes weiterhin im vollen Einsatz, unter anderem in der Kontaktermittlung, der Information über Befunde und der Quarantäne-Aufhebung. Abgestimmt auf die Zeiten der Abstrichstelle und der Labore ist das Gesundheitsamt sowohl Heiligabend als auch Silvester und an den Sonntagen besetzt, an den beiden Weihnachtstagen und an Neujahr voraussichtlich nicht. Auch die Hotline ist in dieser Zeit für die Bürgerinnen und Bürger erreichbar – und zwar an den Werktagen wie gewohnt von 8.30 bis 16 Uhr. Heiligabend und Silvester ist das Hotline-Team von 9 bis 15.30 Uhr im Dienst, an den beiden Sonntagen (27. Dezember und 3. Januar) jeweils von 12 bis 16 Uhr.

Aufgrund der anhaltenden Corona-Pandemie gilt für Besucherinnen und Besucher weiterhin, dass die Ansprechpartnerinnen und -partner der Kreisverwaltung aktuell nur telefonisch oder bei vorheriger Anmeldung persönlich erreichbar sind.

Bei Führerschein- und Zulassungsstelle gilt die Terminpflicht für Bürgerinnen und Bürger beispielsweise auch für Fahrzeugabmeldungen oder das Abholen von Führerscheinen, wobei das bislang nicht erforderlich war. Termine können online unter https://www.kreis-borken.de/terminreservierung reserviert werden. Um jedoch zu gewährleisten, dass ausreichend Abstand gehalten werden kann, können nicht mehr so viele Kunden gleichzeitig bedient werden. Daher bittet der Kreis Borken darum, nur bei dringenden Anliegen einen Termin zu machen. Außerdem sollte möglichst nur eine Person zu dem Termin erscheinen.

Die Ausländerbehörde des Kreises ist vom 21. Dezember bis 3. Januar geschlossen. Ein telefonischer „Notdienst“ für dringende Angelegenheiten ist eingerichtet. (pd/kre)

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