Nächster Lockerungsschritt

Diese Corona-Regeln gelten ab morgen im Kreis Borken

KREIS BORKEN. Am morgigen Freitag (28. Mai) um 0 Uhr greift die neue Coronaschutzverordnung des Landes NRW. Im Kreis Borken haben wir zudem die Stufe 2 des neuen Inzidenzstufenplans erreicht. Diese tritt bei einer stabilen Inzidenz zwischen 35 und 50 ein. Daraus ergeben sich zahlreiche Lockerungen. Hier die wichtigsten Neuerungen:

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Kontaktbeschränkungen: Treffen sind nun mit beliebig vielen Personen aus bis zu drei Haushalten möglich. Geimpfte und Genesene werden bzgl. der Haushalte nicht mitgezählt. Außerdem können sich maximal 10 Personen aus beliebig vielen Haushalten treffen, wenn sie negativ getestet sind bzw. vollständig geimpft oder genesen sind.

Private Veranstaltungen: Hochzeiten, Geburtstage, Taufen und ähnliche Feiern sind im Außenbereich mit maximal 100 Personen, drinnen mit maximal 50 Personen erlaubt – jeweils mit negativem Testergebnis. Aber es sind Mindestabstände einzuhalten und es ist kein Tanz erlaubt. Gemeinsames Essen und Gespräche an Stehtischen gehen. Echte Partys (mit „bewegungsintensiven Aktivitäten und erhöhtem Aerosolausstoß“) bleiben aber weiterhin verboten.

Einkaufen: Ein Corona-Test ist im gesamten Einzelhandel nicht mehr erforderlich. Es gilt eine Kundenbegrenzung auf eine Person pro 10 Quadratmeter.

Gastronomie: Restaurants, Cafés und Kneipen dürfen wieder ihre Innenbereiche öffnen – mit negativem Testergebnis für Gäste und Bedienung und Abstandsregeln (Tische 1,5 Meter auseinander). Draußen benötigt man keinen negativen Test mehr.

Sport: Draußen ist kontaktfreier Sport wieder ohne Personenbegrenzung erlaubt. Auch in der Halle sowie in Fitnessstudios darf kontaktlos trainieren werden – allerdings nur mit negativem Test und Kontaktnachverfolgung. Kontaktsport wie Fußball und Handball darf man nun mit maximal 25 Personen draußen und maximal 12 Personen drinnen ausüben – natürlich ebenfalls nur mit Kontaktverfolgung und Test. Auch Zuschauer sind wieder erlaubt – draußen bis zu 1000 bei einer maximalen Auslastung von 33 Prozent der Kapazität, drinnen bis zu 500. Bedingung sind jeweils ein Sitzplan (Schachbrettmuster) und negative Tests.

Kinder- und Jugendarbeit: Bei Gruppenangeboten drinnen sind 20 junge Menschen (ohne Altersbegrenzung) zulässig, draußen 30. Voraussetzung ist ein negativer Test. Eine Maske muss nicht getragen werden. Ferienangebote und Ferienlager können mit Test stattfinden.

Außerschulische Bildung: Präsenzunterricht (z.B. VHS-Kurse) ist ohne Personenbegrenzung im Freien ohne und in Gebäuden mit Test und festen Sitzplätzen gestattet. Am Musikschulunterricht mit Gesang oder Blasinstrumenten dürfen aber nur max. 10 Personen teilnehmen.

Kultur: Konzerte und Aufführungen sind auch in Theatern, Opern- und Konzerthäusern etc. wieder zulässig – mit max. 500 Zuschauern, negativem Test und bei Einhaltung von Mindestabständen (Schachbrettmuster). Das gilt auch für Kinos. Chöre und Musikgruppen bis zu 20 Personen dürfen wieder drinnen proben mit gültigem Testnachweis. Museen können ohne Termin besucht werden.

Reisen: Hotels dürfen wieder voll belegt werden. Auch Ferienwohnungen und Campingplätze dürfen Gäste aufnehmen – alles mit negativem Testergebnis.

Weitere Freizeiteinrichtungen: In Freibädern können die Liegewiesen wieder genutzt werden. Auch Saunen und Indoorspielplätze können wieder öffnen. Es gelten aber Testpflicht, eine Personenbegrenzung und das Abstandsgebot. Freizeitparks, Spielhallen, Ausflugsfahrten mit Schiff, Kutsche, historischer Eisenbahn etc. sind aber erst möglich, wenn auch die Landesinzidenz stabil unter 50 liegt.

Allgemeines: Genesene und vollständig Geimpfte werden wie negativ getestete Personen behandelt. 28 Tage nach einer Corona-Infektion aber höchstens 6 Monate nach einer Erkrankung gilt man als genesen. Ausschlaggebend für die Berechnung ist der Zeitpunkt der positiven Testung. Den vollständigen Impfschutz hat man 14 Tage nach der zweiten Impfung erreicht.

Wenn ein negativer Test nötig ist, darf er zum Zeitpunkt des Besuchs oder der Inanspruchnahme einer Dienstleistung höchstens 48 Stunden zurückliegen und muss bestätigt sein. Ein unbescheinigter Selbsttest reicht nicht aus.

Es bleibt bei den bekannten Hygiene- und Abstandsregeln sowie dem Tragen einer Maske.

Bei einer stabilen Inzidenz unter 35 (Stufe 1) sind weitere Lockerungen möglich. Diese Situation kann der Kreis Borken frühestens am kommenden Mittwoch (2. Juni) erreichen. Das Erreichen der jeweiligen Inzidenzstufe muss vom Land NRW per Allgemeinverfügung bestätigt werden. (kre)

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