„Nachbesserung dringend erforderlich!“

Landrat Dr. Kai Zwicker fordert mehr Unterstützungsangebote für Betriebe und Beschäftigte

Kreis Borken. Dass das Thema von außerordentlich großer Bedeutung für das Westmünsterland ist, zeigt sich am hochkarätigen Adressatenkreis des Briefes, den Landrat Dr. Kai Zwicker jetzt im Auftrag des von ihm einberufenen regionalen „Krisenstabs Wirtschaft“ auf den Weg gebracht hat. Darin geht es um die von Bund und Land zugesagten Unterstützungsangebote für Betriebe und Beschäftigte im Rahmen der „Corona-Hilfen“. Hier drängt der aus Vertretern aus Wirtschaft, Verbänden, Gewerkschaften, Finanzwirtschaft und anderen Stellen gebildete Krisenstab auf wichtige Nachbesserungen. Diese hat der Landrat nun in seinem Schreiben an Bundeskanzlerin Dr. Angela Merkel, Bundesarbeitsminister Hubertus Heil, Bundeswirtschaftsminister Peter Altmaier, NRW-Ministerpräsident Armin Laschet, Landesarbeits- und -gesundheitsminister Karl-Josef Laumann, Landeswirtschaftsminister Prof. Dr. Andreas Pinkwart, Landesfinanzminister Lutz Lienenkämper sowie alle heimischen Bundes- und Landtagsabgeordneten konkretisiert und dringlich darum gebeten, die Vorschläge in die weiteren Überlegungen auf staatlicher Ebene mit einzubeziehen.

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In seinem Brief nimmt Dr. Zwicker zunächst Bezug darauf, dass auch im Kreis Borken mit Hochdruck daran gearbeitet würde, die Auswirkungen der Corona-Krise auf die mittelständische Wirtschaft soweit wie möglich abzufedern. Allerdings werde auch weiterer dringlicher Handlungsbedarf bei Bund und Land vor allem mit Blick auf die mittelständischen Unternehmen in der Größenordnung von 50 bis 250 Mitarbeitern gesehen. Diese Unternehmen seien das Rückgrat der Wirtschaft und würden ebenfalls besondere Unterstützung benötigen. So fehle für sie nach wie vor ein Programm zur Liquiditätssicherung. Bereits bestehende Kredit-Sonderprogramme der KfW und der NRW.BANK sollten daher kurzfristig angepasst werden, um vor Ort auch tatsächlich von den betroffenen Unternehmen über die Hausbanken in Anspruch genommen werden zu können. Im Einzelnen gehe es um die:

• Laufzeitverlängerung auf bis zu 20 Jahre
• Tilgungsfreiheit für fünf Jahre
• Ausweitung der Haftungsfreistellung auf bis zu 100 Prozent

Darüber hinaus übermittelte der Landrat die Anregung, die bestehenden Regelungen zum Kurzarbeitergeld zu erweitern:
• Erhöhung der Erstattungsquote des ausgefallenen pauschalierten Nettoentgelts in Niedriglohn-Branchen, um aufstockende Leistungen im Rahmen des SGB II zu vermeiden
• Aufstockung von Kurzarbeitergeld in Branchen, in denen mangels eines allgemeinverbindlichen Tarifvertrages bisher keine einheitlichen Regelungen bestehen
• Weitere Flexibilisierung der Zuverdienstmöglichkeiten

Gemeinsam mit den Mitgliedern des „Krisenstabes Wirtschaft“ zeigt sich Dr. Zwicker zuversichtlich, dass die Anregungen in Berlin und Düsseldorf auf fruchtbaren Boden fallen. (pd)

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