BORKEN. Entsprechend der Schulschließungen ab Mitte März dieses Jahres ist auch der Unterrichtsbetrieb der Musikschule Borken und der VHS Borken eingestellt worden. Digitale Formate wurden seitdem erprobt und eingesetzt. Zahlreiche Erfahrungen wurden gesammelt, die sicherlich nach überstandener Corona-Krise aufgearbeitet und auch zukünftig in den „normalen“ Musikschul- und VHS-Alltag integriert werden können.
Unterrichtsentgelte werden erstattet
Der Rat der Stadt Borken hat in seiner Sitzung am 13. Mai nun einstimmig beschlossen, dass für ausgefallenen Musikschulunterricht und VHS-Kurse, die nicht mehr abgeschlossen werden können, die Unterrichtsentgelte erstattet werden. Für die Angebote, die nun wieder starten können, erfolgt eine Spitzabrechnung. Es werden also nur Unterrichts- und Kursstunden in Rechnung gestellt, die auch tatsächlich stattfinden.
Die Musikschule Borken setzt ihre Fälligkeit zum 15. Mai daher zunächst aus, d.h. der Betrag wird noch nicht eingezogen, Mahnungen und Vollstreckungsmaßnahmen bleiben vorerst ebenfalls aus. Die VHS Borken wird nicht in Anspruch genommene oder nicht angebotene Unterrichtsstunden erstatten, sobald klar ist, welche Kurse nicht nachgeholt werden können.
MusikschulInformationen über die Angebote der Musikschule Borken und der VHS Borken findet man im Internet unter www.musikschule.borken.de und www.vhs.borken.de. Weiterhin sind beide Einrichten auch auf Facebook mit eigenständigen Seiten aktiv. (pd/vr)