Minijob oder Midijob: Sackgasse oder Chance?

Kostenlose Infoveranstaltung über Geringfügige Beschäftigung

Velen. Am 10. Juli (Dienstag) findet um 19 Uhr eine Informationsveranstaltung über Geringfügige Beschäftigung im Sitzungssaal des Velener Rathauses statt. Hierzu lädt Ursula Mußenbrock, Gleichstellungsbeauftragte der Stadt Velen, alle Interessierten herzlich ein.
Minijobs gibt es in allen Branchen und in allen Berufen. Die Gründe für die Ausübung eines Minijobs sind vielfältig: Aufbesserung des Familieneinkommens oder der Rente, aber auch der Versuch, auf diesem Weg in der Firma wieder Fuß zu fassen, um später eine Teilzeit- oder Vollzeitstelle zu bekommen, gehören häufig zu den Beweggründen. Oft sind die Minijobber aber Beschäftigte „zweiter Klasse“ und ihre Rechte werden – wie selbstverständlich – nicht beachtet. Ist das beim Midijob ähnlich? Die Gesetzgebung hat vor einigen Jahren die „Gleitzone“ oder auch den sogenannten Midijob mit einem Entgelt von 450,01 Euro bis 850,00 Euro im Monat eingeführt. Ab hier werden auf jeden Fall eigene Abgaben zur Sozialversicherung und Steuern für die Beschäftigten fällig. Kann diese Beschäftigungsform trotzdem für viele vorteilhaft sein? Die Referentin, Frau Gudula Kruse, Fachanwältin für Arbeitsrecht, Familienrecht und Erbrecht, klärt hierüber auf. Außerdem informiert sie allgemein über Rechte und Pflichten im Minijob und in der Gleitzone, sowohl für Arbeitnehmer als auch für Arbeitgeber.

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Die Teilnahme ist kostenfrei, eine Anmeldung ist erwünscht unter Tel. 02863/926219. Die Veranstaltung findet im Rahmen der Veranstaltungsreihe „Frau und Beruf“ in Kooperation mit der Arbeitsgemeinschaft der kommunalen Gleichstellungsbeauftragten im Kreis Borken statt.

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