KREIS BORKEN. Die Zahl der SGB-II-Arbeitslosen im Kreis Borken ist im September stark zurückgegangen. Das teilt Landrat Dr. Kai Zwicker mit. Nach dem saisontypischen deutlichen Anstieg im August sei die Zahl der SGB-II-Arbeitslosen wieder – wie erwartet – stark zurückgegangen. Grund dafür sei vor allem auch die Aufnahme von Ausbildungsverhältnissen. Laut Dr. Zwicker zeigt sich der lokale Arbeitsmarkt nach dem Ende des Sommers damit erfreulich robust.
Das „Jobcenter im Kreis Borken“ weist für den Monat September 4.511 erwerbsfähige Leistungsberechtigte aus, die als arbeitslos registriert sind. Im Vergleich zum Vormonat August ist die Zahl der SGB-II-Arbeitslosen damit um 235 Personen gesunken. Gegenüber dem Vorjahresmonat hat sich die Zahl um 287 Personen verringert. Die Quote der arbeitslosen Grundsicherungsempfänger an den zivilen Erwerbspersonen ist im Kreisgebiet gegenüber dem Vormonat von 2,2 Prozent auf 2,1 Prozent gesunken.
Die Gesamtzahl der erwerbsfähigen Leistungsberechtigten ist im September 2021 gesunken und liegt derzeit bei 9.177 Personen (-103 gegenüber August 2021). Sie befinde sich sogar um 781 unter dem Vergleichsmonat 2020, betont Dr. Zwicker. Hierzu gehören auch Männer und Frauen, die aktuell an Eingliederungsmaßnahmen teilnehmen und Jugendliche ab 15 Jahren, die eine Schule besuchen und somit dem Arbeitsmarkt zurzeit nicht zur Verfügung stehen. Personen, die neben ihrer Erwerbstätigkeit ergänzend auf Leistungen nach dem 2. Sozialgesetzbuch (SGB II) angewiesen sind, zählen ebenfalls zu dieser Gruppe. Inklusive deren Kinder unter 15 Jahren und der weiteren nicht erwerbsfähigen Angehörigen haben im September 13.237 Personen (-158 gegenüber August 2021) in 6.724 Bedarfsgemeinschaften (-62 gegenüber August 2021, -543 gegenüber September 2020) Grundsicherung für Arbeitsuchende erhalten. Im Vergleich mit dem Vorjahresmonat habe sich die Zahl der Personen in Bedarfsgemeinschaften sogar um 1.254 verringert, konstatiert Dr. Zwicker.
Die Arbeitslosenquote von 2,1 Prozent im Kreis Borken kann nicht auf die einzelnen Städte und Gemeinden herunter gebrochen werden. Dazu fehlt es an der gemeindebezogenen Zahl der zivilen Erwerbspersonen. Hilfsweise eignet sich für den Vergleich zwischen den Orten die Quote auf Basis der Bevölkerungsgruppe von 15 bis 65 Jahren. Diese Altersgruppe gilt nach dem Zweiten Sozialgesetzbuch grundsätzlich als erwerbsfähig. (pd/kre)