Krankenbesuche wieder erlaubt

Aufgrund der aktuell sinkenden Anzahl an Neuinfektionen hat sich das St. Marien-Hospital Borken dazu entschlossen, das bereits gelockerte Besuchsverbot aufzuheben. Ab Samstag (22. Mai) sind Besuche ab dem ersten Aufnahmetag wieder möglich.
Pro Tag und Patient ist maximal ein Besuch von einer halben Stunde erlaubt. Alle Patienten können maximal zwei Personen als feste Besucher angeben. Die Besuchszeiten sind täglich zwischen 15 und 18 Uhr. Soweit medizinische, soziale, pädiatrische oder palliativ-medizinische Gründe eine Ausnahme notwendig machen, können nach vorheriger Absprache im Einzelfall Ausnahmen von der bestehenden Besuchsregelung zugelassen werden.
Wichtig: Alle Besucher müssen vor dem Betreten des Krankenhauses einen negativen und maximal 24 Stunden alten Coronatest vorweisen und diesen mit einem gültigen Ausweisdokument belegen können. Vollständig geimpfte Personen (seit der letzten erforderlichen Einzelimpfung müssen mindestens 14 Tage vergangen sein) oder Genesene (maximal sechs Monate zurückliegende Infektion) sind von der Testpflicht befreit und müssen dies mittels Nachweis und Ausweisdokument belegen.

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