BORKEN. Die Tradition von Osterfeuern im Rahmen des Brauchtums hat im gesamten Westmünsterland und natürlich auch in Borken seit jeher Bestand. Zulässige Osterfeuer werden häufig von einer Glaubensgemeinschaft, einer Organisation oder einem Verein organisiert und unter dem Gesichtspunkt der Brauchtumspflege ausgerichtet. Diese öffentlichen Veranstaltungen sind für jedermann zugänglich.
Bisher ist noch nicht ersichtlich, welche Regelungen aufgrund der Corona-Schutzverordnung zum Osterwochenende Anfang April 2021 gelten werden. Dennoch ist davon auszugehen, dass die Kontaktbeschränkungen und das Ansammlungs- und Veranstaltungsverbot weiterhin gelten. Aus diesem Grund wird das Abbrennen von Osterfeuern von der Stadt Borken für dieses Jahr nicht erlaubt. Das Verbot gilt für alle Ortsteile.
Auf das Aufschichten von Holz, Ästen etc. sollte deswegen verzichtet werden. Der jetzt schon teilweise zusammengefahrene Schlagabraum sollte, soweit möglich, über den Wertstoffhof an der Einsteinstraße entsorgt werden. In den Ortsteilen besteht darüber hinaus wie in jedem Frühjahr die Vor-Ort-Annahme von Grünabfällen, und zwar am 10. April und 17. April 2020. Die Stadt Borken bittet die Bürgerinnen und Bürger um Verständnis. (pd/kre)