BORKEN. Kurz vor Ostern weist die Stadt Borken nochmals darauf hin, dass nach Paragraph 13, Absatz 1, der Coronaschutzverordnung des Landes Nordrhein-Westfalen Veranstaltungen und Versammlungen grundsätzlich untersagt sind. Hiervon betroffen sind auch Oster- beziehungsweise Brauchtumsfeuer. Auf das Aufschichten von Holz, Ästen etc. sollte deswegen verzichtet werden. Der jetzt schon teilweise zusammengefahrene Schlagabraum sollte, soweit möglich, über den Wertstoffhof an der Einsteinstraße entsorgt werden. In den Ortsteilen besteht darüber hinaus wie in jedem Frühjahr die Vor-Ort-Annahme von Grünabfällen, und zwar am 10. April und 17. April. (pd)