KREIS BORKEN. Das „Impfzentrum Kreis Borken“ in Velen wird zum 1. Februar 2021 seine Tätigkeit aufnehmen. Landrat Dr. Kai Zwicker hat die Bürgermeisterinnen und Bürgermeister im Kreis gestern (14.01.) im Rahmen einer Videokonferenz über die Vorbereitungen informiert: „Die Infrastruktur steht, die Mitarbeiterschaft ist geschult und wir sind froh, dass es nun in Kürze endlich losgehen kann.“ Ganz entscheidend für die erfolgreiche Bekämpfung der Coronavirus-Pandemie sei, dass sich nun möglichst viele Menschen impfen lassen. Nach der Impfung der Bewohnerinnen und Bewohner der Alten- und Pflegeheime würden nun in den kommenden Tagen alle über 80-jährigen Mitbürgerinnen und Mitbürger, die zuhause leben, ein Einladungsschreiben mitsamt den erforderlichen Informationen zur Impfung erhalten.
Termine können dann ab dem 25. Januar 2021 online über www.116117.de oder telefonisch unter der kostenfreien Rufnummer 0800 / 116 117 02 vereinbart werden. Impfungen ohne vorherige Terminvereinbarung seien nicht möglich, betont Dr. Zwicker. Gemeinsam mit den Bürgermeisterinnen und Bürgermeistern appelliert er an die Bevölkerung: „Schützen Sie sich und Ihre Mitmenschen, lassen Sie sich impfen!“ Gleichzeitig weisen die Spitzen von Kreis und Kommunen auf den vorgegebenen Fahrplan hin, der in Velen zunächst die Impfung der Hochbetagten vorsieht. Daher gelte für alle anderen: „Wir lassen uns impfen, wenn wir an der Reihe sind.“ In den nächsten Wochen sei folglich noch Geduld erforderlich, aber je mehr Impfstoff zur Verfügung stehe, desto schneller werde es vonstattengehen.
Das Impfzentrum mit der Adresse: Schlatt 23, 46342 Velen, liegt zentral im Kreis Borken. Mit dem PKW ist es über die Bundesstraße B 525 bzw. die Landesstraße L 608 aus allen Richtungen erreichbar und entsprechend ausgeschildet. Ausreichend kostenfreie Parkplätze stehen zur Verfügung.
Mit dem Bus kann man zum normalen Westfalentarif zum Impfzentrum fahren. Die Fahrtauskunft gibt es im Internet unter www.bubim.de. Zwei Taxibuslinien fahren unmittelbar das Impfzentrum an. Die Fahrten sollten dann unter der Telefonnummer 02 51 / 144 80 444 angemeldet werden.
Wer mit dem Taxi zum Impfzentrum fahren möchte, sollte frühzeitig bei einem örtlichen Taxiunternehmen anrufen. Einige Unternehmen bieten die Fahrten bei Voranmeldung zu einem günstigeren Tarif an. Wer im Sinne des § 60 SGB V anspruchsberechtigt Versicherter (zum Beispiel schwerbehindert mit Merkzeichen aG, Bl oder H bzw. Pflegegrad 3, 4 oder 5) ist, sollte Kontakt mit der zuständigen Krankenkasse aufnehmen, um die Übernahme der Fahrtkosten für das medizinisch notwendige Transportmittel zu klären. (pd/kre)