Hundezählung geht in die Verlängerung

Seit April wird im Stadtgebiet der tatsächliche Hundebestand im Rahmen einer Hundebestandsaufnahme ermittelt. Aus Gründen der Steuergerechtigkeit sollen so möglichst alle in Borken gehaltenen Hunde erfasst werden. Unter anderem aufgrund von Auswirkungen der Corona-Pandemie sowie Personalmangel konnten bisher noch nicht alle Haushalte im Stadtgebiet aufgesucht werden. Aus diesem Grund wird der Zeitraum nun bis zum 30. Juli verlängert.

- Anzeige -

Die Durchführung der Hundebestandsaufnahme erfolgt durch das Unternehmen Springer Kommunale Dienste GmbH aus Düren. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die im Auftrag der Stadt Borken alle rund 18.400 Haushalte im Stadtgebiet besuchen, führen freiwillige Befragungen der Hausbewohner durch, um den Hundebestand pro Haushalt zu ermitteln. Die Befragungen finden werktags in der Zeit von 9 bis 20 Uhr und samstags von 9 bis 17 Uhr statt. Die Stadt Borken weist ausdrücklich darauf hin, dass zur Durchführung der Befragung die Wohnungen der Befragten nicht betreten werden. Zudem können sich die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter durch einen gesiegelten Ausweis der Stadt Borken legitimieren.

Der Hundesteuerpflicht unterliegen alle Personen, die sich privat oder geschäftlich einen Hund halten. Zu entrichten ist die Hundesteuer generell an die Stadt, in welcher die Hundehalterin beziehungsweise der Hundehalter seinen Hauptwohnsitz angemeldet hat. Hundehalterinnen und Hundehalter aus Borken können ihre Tiere jeder Zeit ganz unkompliziert online anmelden unter https://www.borken.de/hundesteuer. Dort sind auch weitere Infos rund um das Thema Hundesteuer zu finden.

Weitere Artikel

[td_block_15]