Kreis Borken. Nach den drei landwirtschaftlichen Betrieben im Kreis Borken, in denen BHV1 (Bovine Herpesvirus 1) aufgetreten ist, wurde die Infektion mit dem Herpesvirus nun in einem weiteren Betrieb nachgewiesen. Im Rahmen der Umgebungsuntersuchungen waren auf dem Hof mehr als 70 Prozent der insgesamt 136 Mastrinder positiv getestet worden. Ist dies der Fall, muss der gesamte Bestand geräumt werden. Die Tiere müssen daher nun vorzeitig geschlachtet werden. Da das Rinderherpesvirus nicht auf Menschen übertragbar ist und die Tiere nicht erkrankt sind, bestehen gegen die Schlachtung keine Einwände. Zudem schließen sich nun weitere Untersuchungen an: Es werden bereits weitere Bestände beprobt, die mit den jetzt betroffenen Beständen Kontakt hatten oder in einem Umkreis von drei Kilometer des Betriebes liegen.
Die Sanierungsverfahren in anderen Bundesländern haben gezeigt, dass gelegentlich mit Neuinfektionen in Beständen gerechnet werden muss. Milchviehhalter sollten von der Möglichkeit Gebrauch machen, zugekaufte Tiere kurz nach der Einstallung untersuchen lassen. Zum Schutz der eigenen Bestände müssen Rinderhalter verstärkt auf die Einhaltung der Biosicherheitsmaßnahmen (beispielsweise Zukauf von nachweislich BHV1-freien Tieren, Personalhygiene etc.) achten. Da die Infektion in der Regel ohne Krankheitssymptome verläuft, bemerken die Tierhalter die Ansteckung meistens nicht. Die Rinderbestände in Deutschland werden seit vielen Jahren regelmäßig auf BHV1 untersucht. Tiere, die dabei positiv reagieren, müssen aus dem Bestand entfernt werden, weil diese Infektion lebenslänglich besteht.
Herpersvirus BHV1 in weiterem Betrieb festgestellt
Weitere Rinder im Rahmen der Umgebungsuntersuchungen im Nordkreis positiv gestestet.