Der Wolf auf dem Vormarsch

Nun gehört auch der Kreis Borken zur "Pufferzone Wolfsgebiet".

Kreis Borken. Ein erster genetischer Hinweis auf einen Wolf im Kreis Wesel konnte an einem Schafriss vom 13. April 2018 bei Schermbeck-Bricht erbracht werden. Mit einem zweiten genetischen Nachweis im Juni 2018 anhand einer Wolfslosung (Kot) konnte ein Wolf individualisiert werden. Vor diesem Hintergrund hat das Umweltministerium NRW in dem betreffenden Landschaftsraum mit Wirkung zum 1. Oktober 2018 erstmals ein „Wolfsgebiet“ in Nordrhein-Westfalen ausgewiesen. Zusätzlich wurde im Umfeld des Wolfsgebietes mit Wirkung zum 20. Dezember 2018 nun eine „Pufferzone um das Wolfsgebiet“ ausgewiesen. Ein Wolfsgebiet wird bei einer festen Ansiedlung von Wölfen ausgewiesen, das heißt wenn ein Wolf über die Dauer von einem halben Jahr mehrfach in einem Gebiet nachgewiesen werden kann.

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Abgrenzung des „Wolfsgebietes Schermbeck“ mit umliegender Pufferzone

Das „Wolfsgebiet Schermbeck“ mit umliegender Pufferzone umfasst einen bedeutenden Anteil des Naturparks Hohe Mark mit seinen ausgedehnten Wäldern und angrenzenden Kulturlandschaften. Nach Westen hin erstreckt sich das Wolfsgebiet bis zum Rhein, im Süden bis zur A2. Die aktuellen Wolfsnachweise liegen überwiegend inmitten dieses Gebietes mit einem Schwerpunkt in Bottrop, Dinslaken, Hünxe und Schermbeck.

Die Abgrenzung des „Wolfsgebietes Schermbeck“ umfasst auf einer Fläche vom 957 Quadratkilometern folgende Städte beziehungsweise Gemeinden vollständig oder teilweise (Teilbereiche in Klammern):

Kreis Wesel: Schermbeck, Hünxe, Dinslaken, Voerde, Wesel (nur der rechtsrheinische Teil), Hamminkeln
Kreis Kleve: Rees (im Nordwesten bis zur B 67)
Kreis Borken: Raesfeld
Kreis Recklinghausen: Dorsten
Kreisfreie Stadt Bottrop (nur der Teil nördlich der A2)
Kreisfreie Stadt Oberhausen (nur der Teil nördlich der A2/A3).

Kreis Borken gehört zur Pufferzone

Die umliegende „Pufferzone um das Wolfsgebiet“ umfasst auf einer Fläche von 2805 Quadratkilometern die umliegenden Gemeinden. Die Autobahnen A 2 bzw. A 3 und A 42 bilden die südliche Grenze der Pufferzone, da die genannten Autobahnen nach Einschätzung des LANUV für den Wolf eine nahezu unüberwindliche Barriere darstellen. Zur „Pufferzone“ gehören im Kreis Borken die Städte Bocholt, Borken, Isselburg, Rhede, Velen sowie die Gemeinden Heiden und Reken.

Die Ausweisung eines Wolfsgebietes ist insbesondere für die Nutztierhaltung von großer Bedeutung, da das Land Nordrhein-Westfalen in diesen Bereichen auf der Grundlage der „Förderrichtlinie Wolf“ vorbeugende Maßnahmen zum Herdenschutz fördert. Anträge auf Entschädigung der durch einen Wolf verursachten Schäden sowie Anträge auf Förderung von Herdenschutzmaßnahmen können im Fall des „Wolfsgebietes Schermbeck“ – aufgrund der regierungsbezirks-übergreifenden Abgrenzung – bei der Bezirksregierung Münster als zuständige Bewilligungsbehörde (dort bei dem für die Naturschutzförderung zuständigen Dezernat 51) gestellt werden.

Förderrichtlinien Wolf

Derzeit werden die Förderrichtlinien Wolf fortgeschrieben, um eine bessere finanzielle Unterstützung der Weidetierhaltung zu ermöglichen. So sollen dann auch im Bereich der umliegenden Pufferzonen in Nordrhein-Westfalen zukünftig ebenfalls Präventionsmaßnahmen förderfähig werden. Anträge auf Förderung von Herdenschutzmaßnahmen sind dann – ab dem in Krafttreten der fortgeschriebenen Förderrichtlinien Wolf – auch für die umliegende Pufferzone möglich und können bei der Bezirksregierung Münster als zuständige Bewilligungsbehörde (dort bei dem für die Naturschutzförderung zuständigen Dezernat 51) gestellt werden.

Ansprechpartner Bezirksregierung Münster: Maike Fritz, E-Mail: maike.fritz@brms.nrw.de, Tel: 0251/4111552

Ansprechpartner / Wolfsberater vor Ort

Im Bereich des „Wolfsgebietes Schermbeck“ stehen für Hinweise auf Wölfe sowie für eine erste Beratung bei Nutztierrissen die örtlichen Wolfsberater sowie das LANUV als Ansprechpartner bereit:

  • Anja Baum, Tel: 0151/18123423, E-Mail: anja.baum@rub.de
  • Georg Franken, Tel: 0172/2021133, E-Mail: wolfsberaterfranken@web.de
  • Hans Friedrich Sievert, Regionalforstamt Niederrhein, Tel: 02852/94211, Mobil: 0171/5870269, E-Mail: hans-friedrich.sievert@wald-und-holz.nrw.de
  • Peter Sprenger, Regionalforstamt Niederrhein, Tel: 0171/5870170, E-Mail: peter.sprenger@wald-und-holz.nrw.de
  • Jan-Dirk Hubbert, Regionalforstamt Münsterland, Tel: 02573/921489, Mobil: 0171/5872970, E-Mail: jan-dirk.hubbert@wald-und-holz.nrw.de
  • Diethild Nordhues-Heese, Regionalforstamt Münsterland, Tel: 02381/308186, Mobil: 0171/5873063, E-Mail: diethild.nordhues-heese@wald-und-holz.nrw.de
  • Olaf Staehler, Regionalforstamt Münsterland, Mobil: 0171/5872983, E-Mail: olaf-staehler@t-online.de
  • Winfried Hardes, Regionalforstamt Ruhrgebiet, Tel: 0231/2217869, Mobil: 0171/5872683, E-Mail: winfried.hardes@wald-und-holz.nrw.de

Für den Bereich des „Wolfsgebietes Schermbeck“ stehen aktuell drei Herdenschutz-Sets bereit und können kurzfristig von betroffenen Tierhaltungen bei der Biologischen Station des Kreises Recklinghausen e.V. in Dorsten ausgeliehen werden.

Ansprechpartner Hohe Mark-Set:

Biologische Station Kreis Recklinghausen e.V.
Tel.: 02369/77505
E-Mail: biostation-re@t-online.de

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