Kreis Borken. Wer über den Kauf oder den Bau eines Hauses bzw. einer Eigentumswohnung für sich und seine Familie nachdenkt, sollte sich auch über die Möglichkeiten der Eigenheimförderung informieren. Daran erinnert jetzt die Abteilung Wohnungswesen der Borkener Kreisverwaltung. Deren Leiterin Claudia Brune macht dabei deutlich: „Geldgeschenke in der Form von Tilgungsnachlässen und attraktive Zinskonditionen kennzeichnen das aktuelle Wohnraumförderungsprogramm des Landes.“ Das Programm ebne so den Weg zum eigenen Haus. Claudia Brune und ihr Mitarbeiter Werner Hörst beraten Interessenten gerne über die einzelnen Förderprogramme und helfen ihnen bei der Antragstellung. Zu erreichen sind sie im Borkener Kreishaus unter Tel. 02861/82-2361 (Claudia Brune) und Tel. 02861/82-2359 (Werner Hörst). Auch auf der Internetseite des Kreises Borken gibt es Informationen zu den aktuellen Förderkonditionen unter http://www.kreis-borken.de/wohnraumfoerderung.
Förderbeispiel für einen 4-Personenhaushalt
Junges Ehepaar mit 2 Kindern, Brutto-Jahreseinkommen bis zu 58.167 Euro, Tilgungsnachlass 7,5 Prozent (= Geldgeschenk), abhängig vom Ort:
Gescher, Gronau, Heek, Isselburg, Legden, Reken, Südlohn, Velen: Förderdarlehen: 100.000 Euro – Tilgungsnachlass: 7.500 Euro
Ahaus, Bocholt, Borken, Heiden, Raesfeld, Rhede, Stadtlohn, Vreden: Förderdarlehen: 120.000 Euro – Tilgungsnachlass: 9.000 Euro
Beim Kauf einer gebrauchten Immobilie kann ggfs. noch ein zusätzliches Förderdarlehen für die Modernisierung des Objektes bewilligt werden. Hierfür wird sogar ein Tilgungsnachlass von 20 Prozent gewährt.