Geflügelpestgefahr im Kreis Borken

Sieben Bestände vorsorglich gesperrt

KREIS BORKEN. Nachdem bereits in der vergangenen Woche Ausbrüche von Geflügelpest (auch „Vogelgrippe“ genannt) in Hausgeflügelbeständen in den Kreisen Paderborn und Soest bestätigt wurden, sind nun im Kreis Borken mehrere Geflügelbestände vorsorglich gesperrt worden. Grund dafür: Am 17. November hat eine Geflügelhandlung aus dem Kreis Gütersloh Junghennen und Puten an insgesamt sieben kleine Geflügelhaltungen im Kreisgebiet ausgeliefert. Die Tiere stammten aus einem Aufzuchtbetrieb im Kreis Paderborn, in dem die Geflügelpest tags darauf (18.11.) bestätigt wurde. „Tierärztinnen und Tierärzte unseres Fachbereichs Tiere und Lebensmittel haben daraufhin sofort die Junghennen und Putern untersucht und beprobt“, erklärt Anja Miebach, Leiterin der Veterinärabteilung des Fachbereichs Tiere und Lebensmittel der Kreisverwaltung Borken. Wie das Chemische und Veterinäruntersuchungsamt Münster-Emscher-Lippe jetzt mitteilte, waren die Probenergebnisse glücklicherweise unauffällig. Vorsorglich bleiben jedoch alle getroffenen Vorsichtsmaßnahmen noch in Kraft und das Geflügel wird nochmals untersucht.

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Dieses Geschehen mache deutlich, wie wichtig Vorsorgemaßnahmen für alle Geflügelhaltungen sind, betont Kreisveterinärin Miebach. Hierzu zählen in erster Linie ausreichende „Biosicherheitsmaßnahmen“ und dies auch in Kleinstbetrieben. Geflügelhalter, die sich darüber informieren möchten, welche vorsorglichen Maßnahmen sie ergreifen können, finden auf der Homepage des Kreises Borken dazu unter https://www.kreis-borken.de/vogelgrippe umfangreiche Informationen.

Die Geflügelpest ist hochansteckend für Hühner und Puten und verläuft zumeist tödlich. Von der Ansteckung bis zum Ausbruch vergehen in der Regel nur wenige Stunden bzw. Tage. Der Kreis Borken bittet deshalb alle Geflügelhalter dringend darum, ihre Tiere genau zu beobachten und Verdachtsfälle dem Kreis zu melden. „Insbesondere Geflügelhalter, die ihre Tiere nicht ausschließlich in Ställen halten, haben eine große Verantwortung bei der Einhaltung der in der Geflügelpest-Verordnung vorgeschriebenen Biosicherheitsmaßnahmen“, unterstreicht Anja Miebach. Die Seuche wird unter anderem durch Wildvögel und Nager, aber auch durch Hunde und Katzen übertragen.

Bei einem Ausbruch der Geflügelpest ordnen die Veterinärbehörden sofort massive Restriktionsmaßnahmen an. Insbesondere richten sie Schutz- und Überwachungszonen ein. Davon sind dann alle darin befindlichen Geflügelhaltungen betroffen. Ihnen wird damit das Verbringen von Geflügel, Geflügelfleisch, Eiern, Futtermitteln, Dung und Einstreu untersagt.

Vor diesem Hintergrund bittet Anja Miebach alle Halter von Geflügel, deren Bestände noch nicht beim Fachbereich Tiere und Lebensmittel der Kreisverwaltung angemeldet sind, dies unverzüglich nachzuholen. Hierzu kann gerne der Meldebogen der Tierseuchenkasse NRW, der auf der Homepage des Kreises Borken ebenfalls unter https://www.kreis-borken.de/vogelgrippe zu finden ist, genutzt werden. Telefonische Auskünfte sind bei der Veterinärabteilung während der Dienstzeiten unter den Rufnummern 02861-681 3807 und 02861- 681 3809 erhältlich. (pd/kre)

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