Geflügelpest in Dingden bestätigt

Sperrzone bleibt damit unverändert bestehen

KREIS BORKEN. Das Chemisches- und Veterinäruntersuchungsamt Rhein-Ruhr-Wupper hat gestern (16.12.) den Ausbruch der Geflügelpest auf einem Geflügelbetrieb in Hamminkeln-Dingden (Kreis Wesel) amtlich bestätigt. Der Hof war bereits vorsorglich gesperrt und die Tiere getötet worden. Das Friedrich-Loeffler-Institut hatte anhand der vorgelegten Proben aus dem Betrieb das hochpathogene Influenzavirus des Subtyps H5N1 nachgewiesen. Der Kreis Borken hat daher seine am Sonntag veröffentlichte „Tierseuchenbehördliche Allgemeinverfügung zum Schutz gegen die Geflügelpest“ entsprechend angepasst.

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Die festgelegte Sperrzone, in denen besondere Restriktionen für geflügel- und vögelhaltende Betriebe gelten, bleibt bestehen. Zudem gelten für den gesamten Kreis Borken weiterhin eine Aufstallungspflicht für sämtliches Geflügel und ein Verbot von Geflügelausstellungen, -börsen und -märkte. Das gilt auch für Hobbyhalter oder Anlagen wie den Borkener und den Heidener Vogelpark. Informationen über die zu ergreifenden Schutzmaßnahmen gibt es im Internet unter https://kreis-borken.de/index.php?id=15933&L=942. Es steht auch eine interaktive Karte zur Verfügung, in der Tierhalter ihre Adresse eingeben können, um zu prüfen, ob sie in der vorläufigen Sperrzone liegen und damit von den Restriktionen betroffen sind. Die Adresse: https://kreis-borken.maps.arcgis.com/apps/instant/minimalist/index.html?appid=40b66fe9079d4809819651655b5d458e. (pd/kre)

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