KREIS BORKEN. Die Geflügelpest droht, in den Kreis Borken eingeschleppt zu werden. Gestern wurde in den Rheinauen eine infizierte Wildgans aufgefunden. Der erste nachgewiesene Fall in NRW. Eine Aufstallpflicht wurde vom zuständigen Landwirtschaftsministerium in Düsseldorf noch nicht verfügt. Der Landwirtschaftliche Kreisverband appelliert aber nochmals an alle Geflügelhalter – sowohl Landwirte wie auch Hobbyhalter – zu überprüfen, ob ihre Haltungsform ausreichend Schutz vor einer Übertragung des Geflügelpest-Erregers bietet.
Seit Ende Oktober war der Erreger H5N8 bei verendeten Wildvögeln in mehreren norddeutschen Bundesländern festgestellt worden. Auch in Nutzgeflügelbeständen wurde der für Menschen wohl ungefährliche, aber für Geflügel hochpathogene Influenza-A-Subtyp schon nachgewiesen – Anfang November auch in einem Hühnerbetrieb nahe Nimwegen in der niederländischen Provinz Gelderland.
Vertreter des Landwirtschaftsministeriums in Düsseldorf und auch der Veterinärbehörde des Kreises Borken halten das Risiko des Eintrags der Erkrankung in Geflügelhaltungen und Vogelbeständen in zoologischen Einrichtungen für hoch. Kreisveterinär Dr. Manfred Ulrich: „Mit Blick auf das Geschehen der letzten Geflügelpestwelle 2017 befürchte ich, dass es jederzeit auch uns treffen kann. Das Risiko wird noch einige Monate lang hoch bleiben.“
Was man von Menschenseite her tun könne, um den Anflug der Geflügelpest ohne Ausbruch zu überstehen, sollte man auch tun, meint auch der Stellvertretende Kreisverbandsvorsitzende, Heinz-Josef Elpers. Der Landwirt hält auf seinem Betrieb in Ahaus-Wessum selbst in einem Mobilstall Legehennen: „Jeder Geflügelhalter sollte alles noch mal auf den Prüfstand stellen, um die betrieblichen Vorsorgemaßnahmen zu optimieren. Besonders auch die Hobby-Geflügelhalter bitte ich, sich jetzt intensiv Gedanken über das Thema Biosicherheit zu machen.“
Über allem stehe es, die Kontaktmöglichkeiten zwischen Wildvögeln und im Freiland gehaltenem Hausgeflügel möglichst zu verhindern. Zu Bereichen, die ein hohes Risiko für eine mögliche Einschleppung darstellen, gehören offene Futterstellen ebenso wie Einträge von Exkrementen von Wildvögeln in die Ausläufe oder in die Ställe durch Futter, Werkzeug und Schuhe. Das Kreisveterinäramt empfiehlt diesbezüglich diverse Biosicherheitsmaßnahmen.
Um eine Einschleppung vor allem in Hausbestände im Westmünsterland zu verhindern, ruft der Kreisveterinär die Bevölkerung dazu auf, gehäufte Funde toter Vögel zu melden unter Tel. 02861 6813801. Auch, wenn bislang keine Übertragung des Virustyps H5N8 auf den Menschen bekannt ist, raten Experten dazu, tote Vögel nicht anzufassen, auch um eine Verschleppung des Erregers zu verhindern. Die Tiere werden dann gegebenenfalls abgeholt und zur Untersuchung in ein Labor gebracht. Singvögel und Tauben spielen nach gegenwärtigem Stand der Wissenschaft als Überträger des Vogelgrippevirus keine Rolle. (pd/kre)