Borken. Hier eine kleine Übersicht im Hinblick auf die geänderten Öffnungszeiten öffentlicher Stellen während der Weihnachtsfeiertage und Silvester in Borken:
Borkener Stadtverwaltung und Bürgerbüro:
Das Borkener Rathaus bleibt zwischen den Feiertagen am 27. und 28. Dezember (Donnerstag und Freitag) grundsätzlich geschlossen. Die Bürger werden gebeten, sich frühzeitig darauf einzustellen und ihre Anliegen im Rathaus rechtzeitig zu erledigen. Dies gilt im Besonderen für die Beantragung von Ausweis- und Reisedokumenten. Für die Erledigung von dringenden Angelegenheiten hat das Bürgerbüro in Borken am 27. Dezember von 8 bis 18 Uhr und am 28. Dezember von 8 bis 13 Uhr geöffnet. Telefonisch ist das Bürgerbüro während der Öffnungszeiten unter den Telefonnummern 02861/939-170 bis 173 erreichbar. Ab dem 2. Januar 2019 (Mittwoch) steht die Stadtverwaltung den Bürgern dann wieder zu den üblichen Öffnungszeiten zur Verfügung.
Finanzamt Borken:
Das Finanzamt Borken ist in der Zeit vom 24. bis einschließlich 31. Dezember geschlossen und auch telefonisch nicht erreichbar. Die in dieser Zeit in den Hausbriefkasten eingeworfenen Steuererklärungen, Anträge und sonstigen Schreiben werden fristwahrend berücksichtigt.
Wertstoffhöfe:
Der Wertstoffhof an der Einsteinstraße bleibt Heiligabend und Silvester geschlossen. Das teilt die Entsorgungsgesellschaft Westmünsterland (EGW) mit. Gleiches gilt auch für die anderen EGW-Wertstoffhöfe in Velen, Gescher, und Rhede.