Feldvogel-Inseln im Acker

Förderangebot des Landes NRW / Brutflächen für Kiebitz, Feldlerche und Co.

Kreis Borken. Mit dem einsetzenden Frühling beginnt die Brutzeit der heimischen Vögel. Auch Feldvögel wie Kiebitz, Feldlerche und Rebhuhn können auf und über zahlreichen landwirtschaftlichen Nutzflächen bei der Balz beobachtet werden. Kiebitz und Co. mögen vor allem im Frühjahr noch unbearbeitete Flächen, auf denen später Feldfrüchte angebaut werden. Wenn in der Brutphase der Tiere allerdings die landwirtschaftlichen Flächen zur Einsaat vorbereitet werden, gehen bei der flächigen Bodenbearbeitung leider viele Gelege verloren. Schon seit einigen Jahren sinken die Bestandszahlen der Feldvögel drastisch  – auch der Kreis Borken ist hier keine Ausnahme. Um diesem „Trend“ entgegenzuwirken, wird auch in diesem Jahr wieder eine einmalige Prämie für den Schutz der Gelege im Rahmen der Umsetzung der Biodiversitätsstrategie vom Land Nordrhein-Westfalen zur Verfügung gestellt.

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Das Umweltministerium NRW wendet sich daher an Landwirtinnen und Landwirte, die ihre Ackerflächen noch nicht bestellt haben. Für die Anlage von unbewirtschafteten Teilbereichen innerhalb einer Ackerfläche mit einer Größe von 0,5 bis 1 Hektar und einer Breite von mindestens 50 Metern und den Verzicht auf jegliche Bearbeitung dieser Inseln ab dem 1. April bis zur Ernte der angrenzenden Hauptfrucht (spätestens bis zum 01.Oktober) wird ein Ausgleichsbetrag gezahlt. Der Betrag richtet sich in der Höhe nach der Feldfrucht, in der die Brache eingerichtet wird. So wird beispielsweise 1.050 Euro je Hektar bei Silomais gezahlt, vorausgesetzt auf den Flächen befinden sich mindestens drei Feldvogelpaare. Bei anderen Feldfrüchten variieren die Ausgleichszahlungen.

Auf der Internetseite der Bezirksregierung Münster, www.bezreg-muenster.de, ist das Programm näher erläutert (z.B. über die Suchmaske mit dem Stichwort „Feldvogelinseln“). Dort sind auch die entsprechenden Anträge zu finden. Für die Beantragung einer Förderung ist ein Nachweis der Vögel auf der Fläche notwendig. Dieser Nachweis wird durch die Biologische Station Zwillbrock oder durch die Untere Naturschutzbehörde des Kreises Borken erbracht. Die Biologische Station erreicht man unter Tel. 02564/98600 oder per E-Mail an info@bszwillbrock.de und die Untere Naturschutzbehörde unter Tel. 02861/82-1421 oder per E-Mail an t.olthoff@kreis-borken.de. (pd)

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