Es darf wieder umarmt werden

Neue Besuchsregelung beim Pflegenetz Westmünsterland

KREIS BORKEN. Aufatmen bei den Angehörigen und Beschäftigten des Pflegenetzes Westmünsterland. Seit heute (1. Juli) gibt es erweiterte Besuchsmöglichkeiten in den insgesamt sechs Einrichtungen des Verbundes. Zwei Besuche täglich sind dann erlaubt, mit maximal zwei Besuchern – ohne zeitliche Begrenzung, auch im Zimmer des Bewohners. Tragen beide Seiten einen Mund-Nasen-Schutz und desinfizieren sie sich vor und nach dem Besuch die Hände, ist auch der generell nach wie vorgeltende Mindestabstand von eineinhalb Metern nicht erforderlich. Das heißt: Umarmungen und Berührungen sind endlich wieder möglich. Neu ist, dass bei allen Besuchern die Temperatur gemessen wird, was unter Umständen zu Wartezeiten führen kann. Eine telefonische Anmeldung ist nicht notwendig, allerdings werden in den meisten Einrichtungen die persönlichen Daten für eine mögliche Nachverfolgung festgehalten.

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„In den vergangenen Monaten haben wir alles getan, um im Rahmen der gesetzlichen Vorgaben Besuche zu ermöglichen“, so Michael Brinkmöller, Fachbereichsleiter Altenhilfe beim Pflegenetz Westmünsterland. Wiederholt sei leider der Eindruck vermittelt worden, dass die Einrichtungen und ihre Mitarbeiter übervorsichtig seien oder gar böswillig Kontakte von Bewohnern zu ihren Angehörigen verhinderten. Dass das nicht der Fall sei, stellt der Präsident des Bundesverbandes privater Anbieter sozialer Dienste (bpa) klar: „Tatsache ist, dass die Besuchsbeschränkungen in der Regel extern vorgegeben sind und keine Frage des Wollens von Einrichtungsträgern“, so Bernd Meurer.

Das Konzept der Hausgemeinschaften, wie es in den Einrichtungen im Pflegenetz Westmünsterland verfolgt wird, biete dank seiner familienähnlichen Strukturen großen Halt und vermittele ein Gefühl der Sicherheit – nicht nur während der Pandemie, so Michael Brinkmöller. Außerdem: „In allen Einrichtungen haben wir Personal aufgestockt, um den Besucherfluss zu ermöglichen, ohne die Pflege und Betreuung einzuschränken.“ Somit sei es ohne eine Atmosphäre von Isolation und Vereinsamung gelungen, das Virus zu beherrschen.

Unter den neuen, erweiterten Besuchsregelungen kommt den Angehörigen deutlich mehr Verantwortung zu, dass das auch so bleiben kann. Denn die Einrichtungen müssen eine „Vertraulichkeit des Besuchs“ gewährleisten. Das bedeutet, dass eine Begleitung durch Einrichtungsmitarbeiter ins Bewohnerzimmer nicht vorgesehen ist. Michael Brinkmöller: „Wir hoffen, dass sich alle schnell an die neuen Gegebenheiten gewöhnen und vor allen Dingen gesund bleiben!“

Das Pflegenetz Westmünsterland ist Teil des Klinikums Westmünsterland und betreibt neben insgesamt sechs Senioren- und Pflegezentren in Ahaus, Vreden, Stadtlohn, Borken und Rhede auch Tagespflegeeinrichtungen in Ahaus, Heek-Nienborg, Vreden und Rhede sowie zwei ambulante Pflegedienste und Service-Wohnen-Einrichtungen an insgesamt zehn Standorten, darunter auch in Legden und in Wüllen. (pd/kre)

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