BORKEN. Drei junge Leute, ein schöner Frühlingsabend und ein lauschiger Platz an einem See – in normalen Zeiten ein netter Freizeitspaß, derzeit aber eine schlechte Idee: Das mussten sich zwei junge Männer im Alter von 21 und 18 Jahren und eine 18 Jahre alte Frau am Donnerstag in Borken vor Augen halten lassen. Denn mit ihrem abendlichen Treffen am Pröbstingsee haben sie gegen die Corona-Schutzverordnung verstoßen. Nicht ohne Grund soll es in der Öffentlichkeit derzeit nicht zu Ansammlungen kommen. Denn die Gefahr ist nach wie vor groß, die vom Coronavirus ausgeht.
Deshalb bleibt es weiterhin dabei: Treffen von mehr als zwei Menschen in der Öffentlichkeit – wenn sie denn nicht dem gleichen Haushalt angehören oder direkt verwandt sind – bleiben untersagt. Das gilt auch mit Blick auf den bevorstehenden 1. Mai. Schon jetzt mag mancher angesichts der ergangenen Lockerungen Pläne schmieden für eine Radtour mit Freunden, den Umzug der eigenen Clique per Bollerwagen durch die Natur oder das gemeinschaftliche Picknick am Wegesrand. Doch solche Planungen muss jeder auf Eis legen – auch wenn die Frühlingssonne lockt. Denn nach wie vor gilt: Nur das strikte Einhalten aller Regeln kann eine weitere Ausbreitung der Pandemie stoppen.
Bußgelder und Platzverweise
Wer dennoch gegen die geltenden Bestimmungen verstößt, riskiert ein Bußgeld – so wie die drei jungen Leute, die sich am Donnerstag in Borken gemeinsam in der Öffentlichkeit aufgehalten haben und deren Treffen mit Anzeigen und Platzverweisen endete. (ots/vr)